Wechselperiode I steht bevor: Abmeldung bis zum 30. Juni 2015 erforderlich
Karlsruhe (ps). Die Wechselperiode I beginnt am 1. Juli und endet in diesem Jahr am 31. August. Bei Vereinswechsel muss die Abmeldung unbedingt bis zum 30. Juni erfolgen. Die Passstelle beim Badischen Fußballverband hat während der Wechselperiode gesonderte Öffnungs- und Sprechzeiten, meldet der bfv.
Vereinswechsel von Amateurspielern
Will ein/e Spieler/in im Aktivenbereich (Herren/Frauen, einschließlich der beiden A-Junioren-Jahrgänge 1996/1997 und der beiden B-Mädchen-Jahrgänge 1998/1999) innerhalb der Wechselperiode I seinen Verein wechseln, muss er/sie sich bei dem bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in nachweisbar bis spätestens 30. Juni 2015 (letzter Tag auf dem Einschreibebeleg) schriftlich abmelden. Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem/der Spieler/in, dem neuen Verein oder der bfv-Geschäftsstelle den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (es zählt der Poststempel) zuzusenden oder den/die Spieler/in online abzumelden.
Die Abmeldung hat mittels Abmeldepostkarte (nicht in einem Briefkuvert) per Einschreiben an die offizielle Vereinsanschrift zu erfolgen. Die aktuelle offizielle Vereinsanschrift kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Achtung: Bei dieser Versendungsart kann eine Verfristung nicht nachgewiesen werden. Für den Nachweis einer Verfristung, muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder per Übergabe-Einschreiben versendet werden. Ein Einwurf-Einschreiben reicht für den Nachweis der Verfristung nicht aus.
Die Abmeldung des Spielers/der Spielerin über die DFBnet-Anwendung Antragstellung Online kann auch vom aufnehmenden Verein im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden, sofern dem aufnehmenden Verein die Einwilligung des Spielers/der Spielerin schriftlich vorliegt. Die systemseitige Bestätigung der Abmeldung ersetzt den Nachweis der Abmeldung in Form des Einschreibebelegs oder der Eintragung auf dem Spielerpass. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System, d.h. der/die jeweilige Spieler/in verliert automatisch die Spielerlaubnis für den aktuellen Verein. Nähere Information können auf der Homepage des Badischen Fußballverbandes (www.badfv.de) unter dem Menü-Unterpunkt „Passwesen“ unter „Service & Beratung“ nachgelesen werden.
Versäumt der bisherige Verein die Frist von 14 Tagen, gilt der/die Spieler/in als freigegeben. Bei einer Nichtfreigabe hat der neue Verein in der Wechselperiode I die Möglichkeit, durch Bezahlung einer festgelegten Ausbildungsentschädigung, die von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) abhängt, die Freigabe zu „erkaufen“. Die festgesetzten Beträge haben allerdings nur während der Wechselperiode I Gültigkeit. Die Wechselperiode I endet am 31.08.15. Bei einer Freigabe gilt auch für Punktspiele sofortiges Spielrecht, bei einer Nichtfreigabe spätestens am 1. November.
Vereinswechsel von Vertragsspielern
Für den Vereinswechsel eines Vertragsspielers innerhalb der Wechselperiode I muss Folgendes beachtet werden: Will ein aktueller Vertragsspieler seinen Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss entweder der Vertrag zum Ende der aktuellen Saison (30.06.15) auslaufen oder die einvernehmliche Vertragsauflösung des Arbeitspapiers der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der neue, antragstellende Verein muss den aktuellen Vertragsspieler trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags bei seinem aktuellen Verein in Form einer Abmeldekarte abmelden. Die Antragstellung des neuen Vereins muss zwischen dem 01.07. und dem letzten Tag der Wechselperiode entweder durch Vorlage der Unterlagen bei der bfv-Passstelle oder durch die online-Beantragung erfolgen. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.
Bekommt ein derzeitiger Vertragsspieler oder auch ein aktueller Amateurspieler beim neuen, antragstellenden Verein einen Vertrag, muss dieser Spieler nicht zwingend beim abgebenden Verein abgemeldet werden. Die Spielerlaubnis für den neuen Verein bekommt der Spieler, unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins, zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.15. Die Vertragslaufzeit muss immer mind. bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.15 beginnen. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den jeweiligen Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden.
Über die Wechselbestimmungen der Jugend wird der bfv in Kürze informieren.
Öffnungs- und Sprechzeiten der Passstelle
Für Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in der Passstelle zur Verfügung. Ansprechpartner sind Christina Arend (0721 / 4090457) und Timo Goldschmitt (0721 / 4090416). Per Fax erreichen Sie die Passstelle unter der 0721 / 40904341.
Telefonische Rückfragen sind in der Wechselperiode täglich zwischen 9.30 und 10.30 Uhr sowie 14.00 und 15.00 Uhr möglich. Besuchszeiten in der Passstelle sind mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten steht den Vereinen der Briefkasten der Passstelle neben dem Eingang der Passstelle zur Verfügung.