Neue Corona Verordnung: Tennisanlagen dürfen weiter geöffnet bleiben
Der Badische Tennisverband (BTV) hat seinen Mitgliedern die Bedienungen für die Hallen und Tennisplatzbelegungen nach der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg auf seiner Homepage als Tabelle dargelegt.
Die neue Landesverordnung besagt für die Tennisspieler folgendes:
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen im Freien und in der Halle den Tennissport zeitgleich ausüben. Bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf Tagen in Folge darf im Freien mit bis zu zehn Personen gespielt werden. Lautete die Inzidenz aber drei Tage hintereinander +100 darf im Freien und innen nur noch alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts Tennis gespielt werden.
Im Freien können zudem Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zeitgleich aktiv sein, solange der Inzidenzwert unter 100 liegt.
„Da nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 CoronaVO auf weitläufigen Außenanlagen mehrere Gruppen den Sport ausüben dürfen, solange ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist, gelten die Angaben im Freien „pro Platz“.
Grundsätzlich untersagt ist die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen. Sonderregelungen für bereits geimpfte oder negativ-getestete Personen gibt es nicht“, schreibt der Badische Tennisverband.
Mannschaftsspielbetrieb im Sommer
Des Weiteren weist der Verband darauf hin, dass man sich mit dem Mannschaftsspielbetrieb ab Juni auseinandersetze und spätestens mit Ablauf der aktuellen Corona-VO weitere Informationen geben werde.
Regelungen für den Tennissport zusammengefasst (Quelle Badischer Tennisverband)
Inzidenz unter 50 | Inzidenz unter 100 | Inzidenz über 100 | |
Tennishalle | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. | Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. |
Tennisplätze im Freien | Max. 10 Personen. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.. | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. | Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. |