CoronaVO Sport bringt Lockerungen für den Spieltag
Karlsruhe/Stuttgart/Freiburg (bfv). Die ab dem 05.11.2021 gültige CoronaVO Sport sieht an Spieltagen keinen PCR-Test mehr für Nicht-Immunisierte vor, die die Innenräume nutzen möchten. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Das gilt in der aktuell ausgerufenen Warnstufe des Landes Baden-Württemberg.
Am Donnerstagabend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar.
Neuerungen
Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die folgenden:
In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.
Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.).
Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten.