Fußball

Wechselperiode II endet am 31. Januar 2022 um 24 Uhr

Karlsruhe (bfv). Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet auch für Vertragsspieler und Amateure von der dritten Liga abwärts bis zur Kreisklasse C am Freitag, 31.Januar 2022 um 24 Uhrdie Wechselperiode II.

Einbezogen in diese Regelung sind auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (2003) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2005). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. online beantragt sein, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten.

Bei einem Vereinswechsel durch „Antragstellung-Online“ muss dieser bis spätestens 31.12.21 erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Eine nachträgliche Freigabe kann bis spätestens 31.01.22, 24 Uhr online beantragt werden, damit diese noch berücksichtigt werden kann (nur vom aufnehmenden Verein möglich).

Bei einem Wechsel bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der*die Spieler*in die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Bei Vertragsspieler*innen muss dies in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der*die Spieler*in online abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 31.12.21 erfolgen, wenn der*die Spieler*in eine Spielerlaubnis als Amateur*in erhalten soll. Erhält der*die Spieler*in einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31.01.2022 datiert sein und bei der Passstelle eingereicht bzw. online erfasst werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.2022 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 31.01.22 vorgelegt werden.

Bei einem internationalen Vereinswechsel müssen ebenfalls alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31.01.22 bei der Passstelle eingereicht bzw. online beantragt werden.

Zudem freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass zwischenzeitlich jetzt auch eine überregionale Abmeldung bei den meisten Verbänden online möglich ist, sodass die Abmeldepostkarte nicht mehr postalisch versendet werden muss. Bei welchen Verbänden es möglich ist, werden wir separat auf unsere Homepage veröffentlichen.

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen die nach dem 31.01.22 eingehen (Posteingangsstempel bfv ist ausschlaggebend) bzw. online beantragt werden nicht mehr berücksichtigt werden können.

Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2004 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2006 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Bei  Fragen stehen Christina Richter (christina.richter@badfv.de oder 0721/4090457) und Tobias Schüttler (tobias.schuettler@badfv.de oder 0721/4090416) gerne zur Verfügung.