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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Fußball

Neue Corona-Verordnung: Warnstufe und 3G-Regelung

KSC-Zuschauer

Karlsruhe (bfv). Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sport verkündet. Ab dem heutigen Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.

Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept

In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen. Dieses muss folgende Punkte beinhalten: die Umsetzung der Abstandsempfehlung, Zutrittskontrollen und der Maskenpflicht, die Regelung von Personenströmen, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.