Stellungnahme des Aufsichtsrats der KSC GmbH & Co. KGaA
Karlsruhe (ksc). Der Karlsruher SC kommt nicht zur Ruhe. Nach den Nichtentlastungen von KSC-bBeirat Martin Müller und dem Aufsichtsrat hat sich nun dieser in einer Stellungnahme geäußert.
Die gesamte Stellungnahme des KSC-Aufsichtsrates im Wortlaut:
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Der Aufsichtsrat hat sich mit den neuerlichen, wieder öffentlich in den Medien erhobenen Vorwürfen des Beiratsmitglieds Martin Müller befasst, der gemäß BNN vom 06.12.2023 gesagt hat: Vom Aufsichtsrat wäre zu erwarten gewesen, dass er die Adhoc-Entscheidung des Beirats bei der Trennung von Oliver Kreuzer blockiert. Außerdem habe der KSC im Vorbeigehen eine Million Euro verbrannt.
Dazu nimmt der Aufsichtsrat wie folgt Stellung:
Im Gesellschaftsvertrag der KSC Management GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der KSC KGaA, sind in § 10 die Aufgaben und Befugnisse des Beirats geregelt. Danach ist allein er für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zuständig. Eine „Blockade“ durch den Aufsichtsrat ist nicht möglich.
Am 13. August 2022 hat der Aufsichtsrat den folgenden Beschluss gefasst und an den Beirat übermittelt:
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Vertragsverlängerung Geschäftsführer Sport
Bei der Vertragsverlängerung für die Geschäftsführer handelt es sich um eine Aufgabe des Beirates. Eine vorzeitige Verlängerung kurz vor einer Neuwahl des Beirates ist rechtlich nicht ausgeschlossen, ist aber auch unabhängig von etwaig bestehenden Interessenkonflikten rechtlich zu würdigen. Eine vorzeitige Vertragsverlängerung sollte sich am Wohl der Gesellschaft orientieren. Gegen eine vorzeitige Verlängerung spricht, dass es hierzu Uneinigkeit innerhalb des Beirates gibt, keine Gefahr eines Abgangs zu einem anderen Verein bekannt ist und es unüblich ist, eine Verlängerung so kurz vor Neuwahlen zu beschließen, da der neu gewählte Beirat dann ohne eigenen Einfluss 3 Jahre an diese Entscheidung gebunden ist. In der momentanen sportlichen Situation könnte eine derartig frühzeitige und langfristige Verlängerung erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Beirat daher, mit der Vertragsverlängerung für den Geschäftsführer Sport bis nach den Neuwahlen des Beirates im Oktober 2022 zu warten.
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Entgegen dieser Empfehlung hat der Beirat 2022 mehrheitlich die Verlängerung des Vertrags von Oliver Kreuzer beschlossen. Zumindest die Höhe einer eventuellen Abfindung an Oliver Kreuzer hat somit der damalige Beirat mitzuverantworten.
Am 31. März 2023 hat der 2022 neu gewählte Beirat mehrheitlich die Trennung von Oliver Kreuzer beschlossen. Der Aufsichtsrat wurde erst danach informiert. Selbst wenn er dazu berechtigt gewesen wäre, was er rechtlich definitiv nicht war, hätte er den Beschluss schon allein aufgrund des nachträglichen Kenntniserhalts nicht blockieren können.
Der Aufsichtsrat hat am 3. April zum Beschluss wie folgt Stellung genommen:
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Der Beirat der KSC-KGaA (Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA) hat in seiner Sitzung am 31. März mehrheitlich die Abberufung des Sport-Geschäftsführers Oliver Kreuzer beschlossen. In einer Sitzung am 2. April hat sich der Aufsichtsrat vom Vorsitzenden des Beirats, Herrn Holger Siegmund-Schultze, über die Hintergründe des Beschlusses informieren lassen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre zu vertreten. Folglich muss er die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Entscheidung abwägen und Stellung nehmen, auch wenn die Entscheidung nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Im Ergebnis stellt der Aufsichtsrat einstimmig fest:
Wenn ab diesem Jahr das neue Stadion genutzt werden kann, wird sich dies wesentlich auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die langfristige Strategie zu prüfen und den Wirtschaftsplan anzupassen. Insbesondere die Zielsetzung des Beirats, die Qualität des Spielerkaders zu erhöhen, die Jugendarbeit zu verstärken sowie eine strategische Kaderplanung zu implementieren und damit höhere Transfererlöse als in der Vergangenheit zu erzielen, wird vom Aufsichtsrat unterstützt.
Mit welchem Personal der Verein dieses Ziel erreichen will und welche Kosten mit Personalmaßnahmen in Kauf genommen werden, ist eine Entscheidung, die gemäß Satzung dem Beirat obliegt. Der Aufsichtsrat sieht seinerseits aber keine Gründe, an der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der bisher getroffenen Entscheidungen zu zweifeln.
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Martin Müller kennt die Bestimmungen des § 10 des Gesellschaftsvertrags. Seine Behauptung, der Aufsichtsrat hätte die Trennung von Oliver Kreuzer verhindern können, sehen wir somit als eine vorsätzliche Irreführung der Öffentlichkeit zum Schaden des KSC an. Gleichzeitig demonstriert er damit erneut, dass er nicht bereit ist, sich an die erst wenige Tage zuvor gemeinsam getroffenen Vereinbarungen zu halten, die zum Wohle des KSC insbesondere die Akzeptanz der Satzungsregeln und die Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen vorsehen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt hiermit Martin Müller, vom Amt als Vizepräsident und somit Mitglied des Beirats zurückzutreten.
Einstimmig vom Aufsichtsrat beschlossen.
Karlsruhe, den 9. Dezember 2023
(Wolfgang Grenke)
Vorsitzender des Aufsichtsrats“