KSC-Abwahl war rechtens: Landgericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück
Karlsruhe (mia). Der Karlsruher SC hat vor dem Landgericht im Anhörungsverfahren Recht bekommen. Der KSC hatte in Zusammenhang mit der Abwahl von Vizepräsident Martin Müller am 29. Februar für den heutigen Freitag, 5. April, eine Entscheidung vor Gericht erhalten.
Richterin Walter erklärte: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Das Urteil ist vollstreckbar.“
Das Gericht habe keine „relevanten Fehler“ oder eine Kompetenzüberschreitung des Mitgliederrates feststellen können. Auch sei ein wichtiger Grund vorhanden gewesen. Die Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Man habe hier einen offen ausgetragenen Führungsstreit gehabt.
Es gab den Antrag auf eine einstweilige Verfügung eines KSC-Mitgliedes, das die Umsetzung sowie die Form der außerordentlichen Mitgliederversammlung, bei der Martin Müller als KSC-Vizepräsident abgewählt worden war, für nicht rechtmäßig ansah.
Das Landgericht Karlsruhe hatte nun am Vormittag dem KSC Recht gegeben. Alles sei ohne Beanstandungen abgelaufen.
Martin Müller bleibt abgewählt. Die KSC-Mitglieder hatten, so das Gericht, den Vizepräsidenten rechtmäßig abgewählt.
Der Kläger kann nun ein Hauptsacheverfahren anstreben, um sein Ziel weiterverfolgen zu können.