KSC: Abberufung Müllers rechtens? Gerichtsentscheidung folgt im April
Karlsruhe (mia). Die Abberufung von KSC-Vizepräsident Martin Müller bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Karlsruher SC im Februar hatte am Dienstag ein Nachspiel vor Gericht. Eine Entscheidung hatte Richterin Christina Walter von der 21. Zivilkammer jedoch nicht gefällt. Am Freitag, 5. April, wird sie im Landgericht eine Entscheidung verkünden. Ob im Nachgang „schmutzige Wäsche“ gewaschen wird, bleibt abzuwarten.
Das KSC-Mitglied Peter Joas hatte einen Antrag mittels Eilverfahren gestellt, die Auswirkung der Mitgliederversammlung von Ende Februar aufheben zu lassen, bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptsacheverfahren. Umsetzung sowie die Form der außerordentlichen Mitgliederversammlung, bei der Martin Müller als KSC-Vizepräsident abgewählt worden war, sah er für nicht rechtmäßig an. Eine Formfehler gab sein Anwalt an, habe es gegeben.
Der KSC, Präsident Holger Siegmund-Schultze sowie KSC- Geschäftsführer Michael Becker waren vor Ort, hatten mittels ihres Anwaltes den Vorwürfen des KSC-Mitgliedes widersprochen. Die Richterin hörte sich beide Stellungnahmen an und erklärte, am 5. April eine Entscheidung zu verkünden. Werde dann ein Hauptsacheverfahren angestrebt, bereite dies dem KSC keine Sorgen. KSC-Anwalt Niko Jakovou erklärte, dass „man jede Menge Dinge“ habe, die man dann vortragen könne. Dann werde „schmutzige Wäsche“ gewaschen.