Änderung zur Saison 2024/2025: Erstanmeldungen kostenfrei / Spielerregistrierungen ab der F-Jugend
Karlsruhe (bfv). Mit der Einführung der Spielerregistrierung bereits ab der F-Jugend eröffnet der Badische Fußballverband (bfv) seinen Vereinen die Möglichkeit, noch stärker von Talentfördertöpfen der DFL und des DFB zu profitieren. Außerdem erfolgt eine Anpassung der Gebühren: Die erstmalige Spielerlaubnis und das Gastspielrecht sind ab sofort kostenfrei, um den Einstieg zu erleichtern.
Bisher war eine Spielerregistrierung im bfv erst ab der E-Jugend nötig. Ab dem 01.07.2024 erfolgt dies – wie in 18 von 21 weiteren Landesverbänden des DFB – bereits ab der F-Jugend. Dadurch sollen badische Vereine zukünftig noch mehr von der DFL-Ausbildungsentschädigung und dem DFB-Bonussystem profitieren. Amateurvereine von Spielern, die vor ihrem 23. Geburtstag zu ihrem ersten Einsatz in der 1. oder 2. Bundesliga kommen, erhalten eine Ausbildungsentschädigung der DFL. Honoriert werden alle Vereine unterhalb der 2. Bundesliga, die den Spieler zwischen den Spielzeiten des 6. und 21. Geburtstags ausgebildet haben. Dank eines entsprechenden Beschlusses haben die 36 Proficlubs einer Erhöhung der Ausbildungshonorierung in Höhe von 25 Prozent zur Saison 2024/25 zugestimmt, sodass die Höhe der Zahlung zukünftig für die Spielzeiten des 6. bis 11. Geburtstags jeweils 5.250 € und für die Spielzeiten des 12. bis maximal 21. Geburtstags jeweils 6.750 € pro Spieljahr beträgt.
Zusätzlich zur DFL-Ausbildungsentschädigung honoriert der DFB Amateurvereine, bei denen die Spieler*innen der jetzigen U-Nationalteams mindestens zwei Jahre gespielt haben. Für diese zwei Jahre erhält der jeweilige Verein 1.200 €. Für jedes weitere Jahr gibt es zusätzliche 500 €. Auch hierfür ist die Spielerregistrierung maßgebend.
Darüber hinaus erhält ein Amateurverein seit dem 01.04.2024 bei einem Vereinswechsel eines Juniorenspielers von den jüngeren A-Junioren bis zu den älteren D-Junioren, der unter § 3 Nr. 6. der DFB-Jugendordnung fällt (erstmaliger Vereinswechsel von einem Amateurverein zu einem Verein mit Leistungszentrum), vom aufnehmenden Verein eine Entschädigung. Bei einem Wechsel in einen Verein mit NLZ gibt es also auch eine Ausgleichszahlung.
Da die zu honorierenden Spielzeiten zukünftig lückenlos nachgewiesen werden müssen, führt der bfv die Spielerregistrierung bereits ab der F-Jugend ein und empfiehlt allen Vereinen dringend die Registrierung ab dem 6. Geburtstag. Wer Bambini (G-Junioren) bereits im DFBnet erfassen will, kann dies auf freiwilliger Basis tun. Für den bfv und die Vereine ist es zudem wichtig, auch in diesem Altersbereich verlässliche Zahlen festzustellen. Diese bieten eine wichtige Grundlage für unterschiedliche Verbands- und Vereinsaktivitäten wie bspw. Spielfeste oder Aktionstage. Wichtig: Bei der Neuerung handelt es sich lediglich um eine reine Spielerregistrierung, es erfolgt auch weiterhin unterhalb der E-Jugend keine Passkontrolle bei Spielfesten oder an Spieltagen.
Ebenfalls ab dem 01.07.2024 ist die Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis im bfv kostenfrei. Dadurch erleichtert der Verband den Einstieg in den Vereinsfußball für alle Altersklassen. Verbandsjugendleiter Rouven Ettner ordnet ein: „Durch die EM im eigenen Land rechnen wir mit einer Welle der Begeisterung, die dazu führt, dass viele neue Kinder in unsere Vereine strömen werden. Ihnen wollen wir den Einstieg erleichtern, denn wir freuen uns über jede und jeden, die oder der kickt.“ Darüber hinaus ist künftig auch die Erteilung eines Gastspielrechts kostenfrei. Hat ein*e Jugendspieler*in in ihrem/seinem Verein keine Spielmöglichkeit, weil der Stammverein in der entsprechenden Altersklasse keine Mannschaft für den Spielbetrieb gemeldet hat, kann sie/er in einem anderen Verein ohne Wartefrist – und künftig auch kostenfrei – als Gastspieler*in aufgenommen werden. Insgesamt wickelt der bfv pro Jahr über 10.000 Anträge ab, durch die EM ist mit einer noch höheren Anzahl im laufenden Jahr zu rechnen.
Im Zuge dieser Erleichterungen für Vereine hat der Vorstand des bfv auch weitere Anpassungen der Gebühren vorgenommen. Zukünftig erfolgen alle Anträge online, eine Einreichung über den Postweg ist nicht mehr möglich. In der jüngeren Vergangenheit machten die badischen Vereine von der postalischen Möglichkeit kaum noch Gebrauch, sodass diese im Zuge der Digitalisierung entfällt. DFBnet Pass bietet den Vereinen alle erforderlichen Funktionen für einen ökonomischen und nachhaltigen Passantrag. Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema Spielerregistrierung oder Wechselmodalitäten auftauchen, unterstützt die bfv-Passstelle unsere Vereine gerne unter passstelle@badfv.de oder 0721/40904-57.
Änderungen im Beitrags-, Gebühren- und Kostenverzeichnis
Betrag | |
Erstmalige Spielerlaubnis | 0,00 € |
Gastspielgenehmigung | 0,00 € |
Erteilung Aktivenspielrecht | 5,00 € |
Vereinswechselgebühren (National/International) und Erteilung Zweitspielrecht Herren & Frauen | 30,00 € |
Vereinswechselgebühren (National/International) und Erteilung Zweitspielrecht Junioren & Juniorinnen | 20,00 € |
Auflösung eines Vertrags | 100,00 € |
Vorlage eines Vertrags | 150,00 € |
Spielerlaubnisänderung (Nachträgliche Freigabe) / Personendatenänderung | 10,00 € |
Pass-/Abmeldeanforderung | 15,00 € |
Durch die Angleichung der Wechselgebühren befindet sich Baden nun auf einem durchschnittlichen Niveau innerhalb der Verbände des Süddeutschen Fußballverbandes. „Vereinswechsel werden zukünftig stärker zu Buche schlagen“, erklärt bfv-Vizepräsident Spielbetrieb Rüdiger Heiß, betont aber zugleich: „Durch die kostenfreie erstmalige Spielerlaubnis und das Gastspielrecht profitieren Vereine verstärkt von Spielergewinnung und -bindung – vor allem Jugendbereich. Das wollen wir honorieren und unterstützen.“
KG, 18.06.2024