KSC vs Gondorf – Gütetermin ist gescheitert
Karlsruhe (mia). Noch im Mai hatten der Karlsruher SC und Jerome Gondorf nette Worte füreinander gefunden, als die Verabschiedung des Kapitäns des KSC anstand. Beim Arbeitsgericht trafen sich nun beide Parteien virtuell wieder, da der Ex-KSC-Kapitän am 17. Juli eine „Befristungskontrollklage“ eingereicht hatte.
Das Arbeitsgericht sollte nun prüfen, ob eine Einigung zwischen dem KSC und Gondorf herbeigeführt werden könnte. Dies jedoch klappte nicht, musste Richter Menn feststellen. Es hatte kurze Telefonate zwischen den Parteien gegeben, die nicht lösungsführend waren. Der KSC hatte die „Hand ausgestreckt“, der inhaltliche Rahmen sei jedoch abgesteckt gewesen – eine Abfindung sollte es nicht geben. Damit konnte auch keine Einigung gefunden werden. So treffen sich Gondorf und der KSC am 3. Dezember wieder vor der Kammer – dieses Mal jedoch nicht virtuell.
Grund der Klage
Gondorf hatte über seinen Anwalt fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Klausel „Bei mindestens 17 Einsätzen … in der Saison 2022/2023 verlängert sich der vorliegende Lizenzspielervertrag automatisch um eine weitere Saison – mithin mit einer Laufzeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 – mit denselben Konditionen wie im Rahmen des vorliegenden Vertrages…“ führte Gondorf in der Klage an.
„Der Spieler argumentiert, dass zu „denselben Konditionen“ auch die Verlängerungsregelung selbst gehöre. Weil er in der Saison 2023/2024 insgesamt 28-mal eingesetzt wurde, habe sich der Vertrag nochmals verlängert, mindestens bis zum 30. Juni 2025.“ so die Klage Gondorfs.
Diese Befristungskontrollklage widerspreche den Aussagen von Gondorf kurz vor Saisonende beim KSC, als er seine Karriere beenden wollte, so der KSC-Anwalt. Dem widersprach Gondorfs Anwalt. Jedoch würden die Schriftsätze so Kletke, Gondorfs Anwalt, den Gütetermin sprengen.
Unendlich weiter
Die Klausel würde darauf hinauslaufen, dass der Vertrag zwischen Gondorf und dem KSC unendlich weiterlaufen würde, ein „Unendlichkeitsvertrag“, erklärte der KSC-Anwalt. Als „lebensfremd“ und „branchenfremd“ stuft der KSC-Anwalt ein, dass die Klausel aus dem Vertrag bis 2023 sich auch auf den folgenden Vertrag auswirke. Kletke erwiderte, dass der Spieler auch älter werde und wohl die Einsätze nicht mehr bringen könne.
Einer Einigung waren die Parteien weit entfernt, so trifft man sich im Dezember also persönlich wieder, sollten sie sich nicht doch noch in der Zwischenzeit einigen.