DFB bestraft KSC für Pyro im Schalkespiel
Karlsruhe/Frankfurt (dfb/mia). Das Sportgericht des DFB hat den Karlsruher SC zu einer Geldstrafe für das Zünden von Pyrotechnik durch KSC-Fans im Spiel der Karlsruher Fußball-Zweitligisten gegen Schalke 04 verurteilt.
Die Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA wird wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.320 Euro verurteilt, so die Meldung des DFB-Gerichts. Dem KSC „wird es nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 24.400,- Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden“, heißt es in der Meldung.
Unmittelbar vor Spielbeginn wurden im Karlsruher Fanblock ca. 71 pyrotechnische Gegenstände (1 Böller, 70 Bengalische Feuer) entzündet. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um eine Minute. weiteren Spielverlauf und nach Spielende wurden insgesamt 37 Bengalos gezündet
Dieser sieht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der 2. Bundesliga je Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro vor. Weiterhin erhöht sich die Geldstrafe bei Spielunterbrechungen bis zu einer Minute um grundsätzlich 20% (Vorfälle vor Spielbeginn)