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Karlsruher SC

KSC-Supporters: Fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht erschwert Jobsuche in der sozialen Arbeit

Symbolbild

Karlsruhe (pm). Die KSC-Supporters melden sich in einer Pressemeldung zu der weiteren Verhandlung die Sozialarbeiter des Fanprojekts für Fans des Karlsruher SC betreffend, zu Wort.

„Im Oktober 2024 fanden die Prozesse gegen drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts statt. Ihnen wurde versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, da sie angeblich die Arbeit der Justizbehörden durch das Verschweigen wichtiger Erkenntnisse zur Pyro-Aktion beim Spiel KSC – FC St. Pauli im November 2022 behindert hätten.“

Die Berufung wird am 16. und 23. Oktober 2025 vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt.

Vertrauensschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit

„Die Soziale Arbeit von Fanprojekten stellt ein besonderes Tätigkeitsfeld dar: Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Fußballfans und weiteren Akteuren rund um die Organisation von Fußballgroßveranstaltungen. Die durch öffentliche Gelder von Stadt und Land sowie der Fußballverbände DFB und DFL finanzierten Fanprojekte unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene Fußballfans in ihrer positiven Sozialisation. Sie sind Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Kontext der Lebensgestaltung und bei Problemen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte hat dafür fachliche Standards formuliert. Demnach stellen der Vertrauensschutz und die Verschwiegenheit eine zentrale Arbeitsgrundlage dar. Und so sehen auch bereits § 203 StGB und § 65 SGB VIII die Schweigepflicht und den Vertrauensschutz vor.

Die Sozialarbeiter sahen sich auf Grund der Vorladung zur Zeugenaussage in einem Dilemma: Das über viele Jahre erarbeitete, besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, ein zentraler Grundpfeiler der sozialen Arbeit, stand auf dem Spiel. Dennoch wurden sie vor dem Amtsgericht zu persönlichen Geldstrafen von rund 16.000 Euro verurteilt, da sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Alle drei gingen in Berufung.Die derzeitige Rechtslage ohne ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972. Dessen Argumentation ist aus heutiger Sicht schlichtweg veraltet“, so die KSC-Supporters.“

Richtungsweisender Prozess mit Signalwirkung für die Soziale Arbeit

„Bei den nun stattfindenden Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht befinden sich auf der Anklagebank keine drei Sozialarbeiter mehr. Zwei von ihnen sind mittlerweile nicht mehr beim Fanprojekt tätig. Die aktuelle Jobsuche von Sophia Gerschel wird durch das laufende Verfahren zusätzlich erschwert. Der weiterhin unklare Ausgang des Verfahrens, was im schlimmsten Fall mit einer Vorstrafe enden könnte, erschwert es ihr, Einladungen für Bewerbungsgespräche zu bekommen. Diese Tatsache verdeutlicht die negativen Konsequenzen der professionellen Vorgehensweise in der Sozialen Arbeit.“

„Daher wird der anstehende Prozess in vielerlei Hinsicht richtungsweisend sein:

• Werden die drei Angeklagten für ihre professionelle Soziale Arbeit und den Schutz dieser bestraft?

• Steht die Soziale Arbeit aufgrund des weiterhin fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts am Scheideweg?

Ein Urteil mit Signalwirkung für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit könnte die Grundlage für eine Reformierung des § 53 StPO und die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht schaffen. Sozialpädagogische Arbeit mit und ohne Fußballfans muss ohne staatliche Repression möglich sein!“, fordern die KSC-Supporters.