Fußball-Wechselperiode II – unbedingt Fristen beachten
Karlsruhe (bfv). Für Vereinswechsel in der Wechselperiode II sind für Amateure und Vertragsspieler von der C-Klasse bis zur dritten Liga Fristen unbedingt zu beachten.
Diese Regelungen umfassen die Bereiche Herren mit dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2000) sowie Frauen einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002).
Vereinswechsel Amateur – Amateur innerhalb des bfv
Hierfür muss der Antrag auf Vereinswechsel vom aufnehmenden Verein online über das DFBnet Portal „Antragstellung-Online“ bis spätestens zum 31.12.2018 gestellt werden. Dies gilt gleichzeitig als Abmeldung. Gibt der abgebende Verein die Freigabe, erhält der Spieler die sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele frühestens ab dem 01.01.2019. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 31.01.2019 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.
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Überregionaler Vereinswechsel Amateur – Amateur
Die Abmeldung des Spielers muss zum 31.12.2018 durch den abgebenden Verein online oder alternativ durch den Spieler selbst per Abmeldepostkarte erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 31.01.2019 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.
Internationaler Vereinswechsel
Die Frist für internationale Vereinswechsel ist der 31.01.2019. Bis dahin muss der Antrag online erfolgt sein oder alle notwendigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle vorliegen (Posteingangsstempel ist ausschlaggebend). Infos zu den Unterlagen finden sich auf www.badfv.de/passwesen.
Vereinswechsel Amateur – Vertragsspieler
In der Wechselperiode II ist ein solcher Wechsel ausschließlich mit der Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Die Abmeldung und Freigabe muss bis zum 31.12.2018 erfolgen. Bei Nicht-Zustimmung reicht das Einreichen eines Vertrages nicht, um den Vereinswechsel zu erlangen.
Vereinswechsel Vertragsspieler – Vertragsspieler
Soll ein Vertragsspieler bei einem neuen Verein einen Folgevertrag erhalten, muss die Vertragsauflösung mit dem abgebenden Verein spätestens auf den31.01.2019 datiert und im DFBnet eingetragen werden. Zusätzlich muss der abgebende Verein die Abmeldung online erledigen. Der aufnehmende Verein muss den neuen Vertrag bis 31.01.2019 bei der bfv-Passstelle einreichen. Dieser muss spätestens am 01.02.2019 beginnen und eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2019 haben.
Vereinswechsel Vertragsspieler – Amateur
Erhält ein Vertragsspieler beim neuen Verein keinen Vertrag, muss der Vertrag mit dem abgebenden Verein bis zum 31.12.2018 aufgelöst und der Spieler im DFBnet abgemeldet werden. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 31.01.2019 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.
Bitte beachten, dass Anträge, die nach dem 31.01.19 online gestellt oder postalisch eingehen (Posteingangsstempel bfv ist ausschlaggebend) nicht mehr der Wechselperiode II zugeordnet werden können.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2001 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2003 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Erweiterte Servicezeiten der Passstelle
Für Ihre Fragen stehen unsere beiden Mitarbeiterinnen Christina Richter und Julia Klett gerne zur Verfügung. Während der Wechselperiode sind die Besuchs- und Telefonzeiten geregelt. Als Extra-Service sind die an den letzten beiden Tagen der Wechselperiode verlängert. Individuelle Terminvereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Besuchszeiten und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 09.30 – 12 Uhr und 12.30 – 15 Uhr
Sonderzeiten:
Mittwoch, 30.01.2019 09.30 – 12 Uhr und 12.30 – 17:00 Uhr
Donnerstag, 31.01.2019 09.30 – 12 Uhr und 12.30 – 20:00 Uhr