KSC beantragt in Sachen Stadion „richterliche Durchsuchungsanordnung“
Karlsruhe (ps). Auch beim heutigen Vollstreckungsversuch weigerte sich die Stadt Karlsruhe weiterhin, die dem KSC nach richterlichem Urteil zustehenden Dokumente zum Stadionprojekt herauszugeben, meldet der Karlsruher SC in einer Pressemitteilung. Deshalb wurde nun eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragt.
Vier Wochen nach Verkündung der Urteile durch das Landgericht Karlsruhe hat der KSC weiterhin die ihm zustehenden Unterlagen durch die Stadt Karlsruhe nicht erhalten. Trotz wiederholter Erinnerung unter Fristsetzung musste daher heute die Vollstreckung gegen die Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Bedauerlicherweise verweigerte die Stadt Karlsruhe dabei dem Gerichtsvollzieher die Herausgabe der geforderten Unterlagen.
Daher musste der KSC beim Vollstreckungsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragen. So kann der Gerichtsvollzieher, mit Unterstützung der Polizei, die Räumlichkeiten der Stadt durchsuchen und die dem KSC zustehenden Unterlagen in Besitz nehmen.
Das
KSC-Präsidium mit Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger
Siegmund-Schultze, der Beirat der KSC Management GmbH sowie die
Geschäftsführung
der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH erklären: „Dem KSC ist die
fortgesetzte Missachtung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe
unverständlich. Denn die Unterlagen stehen dem Verein zu und sind für
die weitere erfolgreiche Projektabwicklung unerlässlich.
Wir sind enttäuscht, dass die Stadt Karlsruhe trotz mehrerer
Gesprächsangebote weiterhin nicht zu einem kooperativen Miteinander
bereit ist. Das eine deutsche Stadt auf diesem Weg zur Einhaltung von
Recht und Gesetz gezwungen werden muss und ein Urteil eines
deutschen Gerichtes nicht befolgt, ist bedenklich.“