Oberlandesgericht erklärt KSC-Kündigung für unwirksam
Karlsruhe (ps). Die vom Karlsruher SC e.V. ausgesprochenen Kündigungen des Vermarktungsvertrages mit Lagardere zum 31. März 2019 sind auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe unwirksam. Das Gericht wies heute die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom November 2019 zurück.
Der KSC e.V. hatte den Vermarktungsvertrag mit Lagardère (jetzt Sportfive) zunächst im Dezember 2018 und erneut im Februar 2019 jeweils zum 31. März 2019 vorzeitig gekündigt. Der daraufhin von Lagardère/Sportfive erhobenen Klage gab das Landgericht Karlsruhe im November 2019 größtenteils statt. Die hiergegen vom Karlsruher SC e.V. eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht heute zurückgewiesen.
Der KSC e.V. wartet nun die schriftliche Begründung des Urteils ab und wird sich gemeinsam in den Gremien über die weiteren Schritte beraten. Parallel ist der Verein mit Sportfive bezüglich der weiteren Vorgehensweise in Kontakt.
Nähere Informationen erläutert der Karlsruher SC heute Abend seinen Mitgliedern bei der ordentlichen, virtuellen Mitgliederversammlung (18.00 Uhr, ksc.de/mitgliederversammlung).