Neue Corona-Verordnung für Tennisspieler in Baden-Württemberg
Karlsruhe (ps). Wie der Badische Tennisverband auf seiner Homepage veröffentlicht, gibt es je nach Inzidenzwert neue Regelungen für den Amateur-Tennissport in Baden-Württemberg.
So hat die Landesregierung Baden-Württemberg die ab heute, Montag 29. März 2021, gültige Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese regelt je nach Inzidenz, wie der Tennissport von Amateurspielern ausgeübt werden kann. Der Badische Tennisverband hat folgendes zusammengefasst:
Inzidenz unter 50
Tennishalle
Liegt die Inzidenz unter 50 dürfen maximal 5 Personen aus zwei Haushalten die Tennishalle benutzen. Umkleiden, sanitäre Anlagen und andere Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen, ist untersagt. Lediglich die WCs dürfen zur Einzelnutzung geöffnet sein.
Tennis-Frei-Plätze
Tennisplätze im Freien dürfen mit maximal 10 Personen belegt sein. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehrere individualsportlich aktiven Spielern unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden. Bedingung dabei ist allerdings, dass diese sich nicht begegnen. Auch hier gilt, wie in der Halle, Umkleiden, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben geschlossen. Lediglich die WCs dürfen zur Einzelnutzung geöffnet sein.
Inzidenz unter 100
Tennishalle
Steigt die Inzidenz, bleibt aber unter 100 dürfen nur noch maximal 5 Personen aus zwei Haushalten in der Tennishalle sein. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben geschlossen. Die Toiletten dürfen einzeln genutzt werden.
Tennis-Freiplatz
Hier gilt ebenfalls, dass nur noch 5 Personen aus 2 Haushalten auf den Plätzen sein dürfen. Weitläufige Anlagen dürfen von mehreren individualsportlich aktiven Tennisspielern genutzt werden, sofern diese sich nicht begegnen und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gewahrt bleibt. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben geschlossen. Die Toiletten dürfen einzeln genutzt werden.
Inzidenz über 100
Tennishallen bleiben geschlossen.
Auf den Tennis-Freiplätzen gilt, dass nur noch 5 Personen aus 2 Haushalten auf den Plätzen sein dürfen. Weitläufige Anlagen dürfen von mehr individualsportlich aktiven Tennisspielern genutzt werden, sofern diese sich nicht begegnen und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gewahrt bleibt. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben geschlossen. Die Toiletten dürfen einzeln genutzt werden.