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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Corona-VO Sport: Neue Regelungen bei Inkrafttreten der Warnstufe

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Region (wfv). Mit der steigenden Anzahl belegter Intensivbetten in Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, dass in der kommenden Woche, frühestens aber am Mittwoch (03.11.), die Corona-Warnstufe durch das Landesgesundheitsamt ausgerufen wird. Mit Inkrafttreten der Warnstufe werden die bisherigen Regelungen der Basisstufe angepasst. Tritt dieser Fall konkret ein, wird der wfv erneut informieren.


Für den Amateurfußball in Baden-Württemberg verändern sich dann die Rahmenbedingungen für das Fußballspielen und für die Organisation von Fußballspielen als ausrichtender Verein.
Relevant für den Amateurfußball in Baden-Württemberg sind dabei insbesondere die folgenden Änderungen:   Für den Außenbereich und damit den Zutritt zum Sportgelände gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (mit Schnelltest).

Die Heimvereine sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden.   Für die Nutzung von Innenräumen bzw. den Kabinenbereich gilt die 3G-Plus-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.   „Die Gastvereine können den Nachweis, dass alle Spieler*innen die jeweiligen Vorgaben erfüllen, durch Vorlage eines entsprechenden Formulars gegenüber dem Heimverein erbringen. Ein entsprechendes Muster stellen wir zum gegebenen Zeitpunkt auf der wfv-Homepage zum Download bereit.“

Vereine können sich auch in der Warnstufe für das 2G-Optionsmodell in der Organisation ihrer Heimspiele entscheiden. In diesem Fall können zum einen die vollen Zuschauerkapazitäten der jeweiligen Spielstätten genutzt werden, zum anderen entfällt die Maskenpflicht. Die Einschränkung auf 2G darf aber durch die Heimvereine aus verbandsrechtlichen Gründen nicht auf Spieler und sonstige Aktive (Unparteiische, Funktionsteams usw.) erstreckt werden. Die Teilnahme am Spielbetrieb muss auf Basis der allgemeinen rechtlichen Vorgaben allen Aktiven weiterhin möglich sein.   Die Einzelnutzung von Kabinen und Sanitärräumen ist in der Warnstufe mit 3G-Nachweis zulässig. Dies wird in erster Linie Schiedsrichter*innen betreffen, soweit diese die Räumlichkeiten nicht als Team nutzen.    

Für den Sport gelten folgende Regelungen in den drei Stufen:


Basisstufe (diese gilt im Moment noch): keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Regelung (Schnelltest) für Personengruppen im Innenbereich (bspw. Kabine) – nicht für die Einzelnutzung.
Warnstufe 3G-Regelung (mit Schnelltest) für Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Plus-Regelung (mit PCR-Test) für Innenräume.
Alarmstufe Teilnahme und Zutritt nur mit 3G-Nachweis. Nicht-immunisierten Personen ist die Sportausübung auf Sportanlagen oder in Sportstätten im Freien nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet.

Weiterhin keine Beschränkungen für Schüler*innen
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie dreimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.


Generell gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Nach wie vor gilt außerdem die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.


Bayerische Regeln gelten für wfv-Vereine in Bayern und deren Gastvereine
Für württembergische Vereine, die geografisch in Bayern beheimatet sind und württembergische Vereine, die als Gastverein in Bayern spielen, gilt die Corona-Verordnung der Bayerischen Landesregierung. Zu den Einzelheiten verweist der wfv auf das Infoportal des Bayerischen Fußballverbandes.