Corona-Verordnung Sport lässt noch auf sich warten
Karlsruhe (bfv). Die neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg liegt Stand jetzt noch nicht vor. Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat sich darauf verständigt, dass schon jetzt einvernehmliche Spielverlegungen möglich sind.Grundsätzlich bleibt der Verbandsvorstand bei seiner bisherigen Linie, welche den Mannschaften und Spieler*innen Rechnung trägt, die sich vorbildlich haben impfen lassen und die spielen wollen.
Dass dies auch eine 2G-Regelung bei Spieler*innen und Schiedsrichter*innen beinhalten kann, hatte der bfv den Vereinen bereits Anfang Oktober mitgeteilt. Bis heute gilt in der Alarmstufe II für Amateurspieler*innen, Schiedsrichter*innen und Mitwirkende 2G, für Beschäftigte 3G (Vertragsspieler*innen und hauptamtliche Mitarbeiter*innen) sowie für Zuschauer*innen 2G+. Sollte dies auch weiterhin gelten, bleiben die 443 in 2021 noch offenen Spiel grundsätzlich angesetzt.
Einvernehmliche Spielverlegungen möglich
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Verlegung in das nächste Jahr zu einigen. Dazu müssen beide Mannschaften zustimmen und den Antrag über das E-Postfach an die jeweiligen Staffelleiter*innen stellen.
Regelungen der neuen CoronaVO Baden-Württemberg noch offen
Die neue CoronaVO ist für diesen Freitag angekündigt und soll wohl noch zum Wochenende in Kraft treten. Sollte sich mit dieser an den bisherigen Regelungen etwas ändern, wird der Verbandsvorstand reagieren und die Vereine werden umgehend informiert.