Alarmstufe II beim wfv: Spielbetrieb Aktive läuft weiter, Jugend pausiert
Region (wfv). Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Diese bringt weitere Einschränkungen mit sich, um einer Überlastung der Intensivkapazitäten entgegenzuwirken, meldet der wfv.
Die Auswirkungen auf den Sport sind noch nicht im Detail geklärt, da aktuell noch keine entsprechende Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums vorliegt. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-Verordnung Sport soll der Spielbetrieb im wfv weiterhin ermöglicht werden, solange dies gesetzlich erlaubt ist. Darauf einigte sich am gestrigen Abend der Verbands-Spielausschuss mit den Bezirksvorsitzenden und Bezirksspielleitern.
Flexibilität für Mannschaften, die nicht spielen wollen
Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten, verständigte man sich darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im wfv grundsätzlich fortzusetzen. Jedoch werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – soweit dem der Verbandsvorstand zustimmt – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden. Der Verbandsspielausschuss wird den entsprechenden Antrag stellen.
Corona-Verordnung Sport in Kürze erwartet
Welche Regelungen im Amateursport genau gelten, steht nach wie vor nicht fest. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende bereits eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft tritt, diese wurde jedoch Stand Freitagvormittag noch nicht notverkündet.
Erwartet werden muss, dass für alle Aktiven (Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen) ab dem Wochenende die 2G-Regel gilt und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Abzusehen ist nach der bereits verkündeten CoronaVO außerdem, dass Zuschauer*innen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Insoweit regen wir an, in den Vereinen zu prüfen, ggf. auch ohne Zuschauer*innen zu spielen, soweit verlässliche Kontrollen nicht durchgeführt werden können.
Spielbetrieb in der Jugend pausiert
In der Jugend sind fast alle für dieses Jahr geplanten Spiele bereits absolviert. Lediglich in der Landes- und Verbandsstaffel sind noch Spiele angesetzt, die jedoch nicht mehr ausgetragen werden. Darauf verständigte sich der Verbands-Jugendausschuss mit dem Verbands-Spielausschuss. Gründe für diese Entscheidung sind die in diesen überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen und erst sehr viel später die Möglichkeit hatten, einen solchen zu erlangen. Ein Trainingsbetrieb ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich weiterhin möglich.