Basketball

Basketballverband BW: Spielbetrieb wird unter 2G+ Bedingungen auf freiwilliger Basis fortgeführt

Bild von Ben Landers auf Pixabay

Region (bw). Der Sportausschuss und die Jugendspielkommission des Basketballverbandes Baden-Württemberg haben in einer gemeinsamen Sitzung am Dienstagabend über die weitere Fortführung des Senioren- und Jugendspielbetriebs in den BBW Ligen und den Ligen in den Bezirken (Jugend und Senioren) eingehend beraten. Festgestellt wurde u.a., dass zahlreiche Spiele auf freiwilliger Basis am vergangenen Wochenende auch unter den sehr engen 2G+ Bedingungen stattgefunden haben.

Entscheidung zum Spielbetrieb Jugend und Senioren:

Es gilt weiterhin, dass Spielverlegungen für Spiele, die bis zum 8. Januar geplant sind, kostenlos und ohne Begründung möglich sind. Hierzu muss der Spielverlegungsantrag (Heim- oder Gastmannschaft) für Spiele an einem Wochenende spätestens am Donnerstag vor dem Spiel bei der Staffelleitung eingehen. Für Spiele an einem Wochentag gilt eine Frist von 48 Stunden vor dem geplanten Spielbeginn, so die Meldung des Verbandes.

Mit dieser Regelung ermöglicht der Verband weiterhin allen interessierten Mannschaften die Teilnahme am Spielbetrieb, während keine Mannschaft zu einer Teilnahme an Spielen gezwungen wird.

Grundlage CoronaVO Sport vom 7.12.2021:

Dem vorausgegangen war die Notverkündung einer neuen Coronaverordnung Sport (CoronaVO Sport) durch die Landesregierung, die auch in der geltenden Alarmstufe 2 weiterhin einen Spielbetrieb vorsieht. Darin finden sich vor allem die bereits zum vergangenen Wochenende in Kraft getretenen Anpassungen bezüglich der 2G+ Regelung für den Spielbetrieb. Außerdem wurden durch die Landesregierung verschiedene Ausnahmen von der Testpflicht konkretisiert:

  •  Personen mit einer Boosterimpfung
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt. Hier ist ein Nachweis der Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler gelten die bereits bekannten Ausnahmen, allerdings nur in den Zeiträumen, in denen sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. In den Schulferien sind also auch hier negative Testnachweise erforderlich. Es gelten zudem die oben genannten Ausnahmen von der Testpflicht.

Regelung für Nachholtermine BBW Seniorenligen:

Um die Neuterminierung der ausgefallenen Spiele zu vereinfachen, wird es in den BBW-Seniorenligen (Regional- und Oberligen mit Ausnahme der Oberliga Baden der Frauen) notwendig, den Beginn der geplanten Auf- und Abstiegsrunden in den März zu verschieben. Hierbei ergeben sich freie Spieltermine im Februar. Die Staffelleitung der Seniorenligen wird im Laufe der Woche alle betroffenen Vereine über die Vorgehensweise bei der Neuterminierung der ausgefallenen Spiele informieren.

Aufruf zur Impfung und Empfehlung zur zusätzlichen freiwilligen Testung:

Wir ermutigen alle unsere Sportlerinnen und Sportler, sich impfen zu lassen. Eine möglichst große Impfquote ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie und damit auch zu einer Rückkehr zu einem Sportbetrieb unter Normalbedingungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.dranbleiben-bw.de

Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative einiger Vereine, auch ihre Teilnehmer, die von der Testpflicht befreit sind, vor einem Spiel auf freiwilliger Basis einem Selbsttest zu Hause unterziehen zu lassen. Da dieses Vorgehen gemäß den Coronaverordnungen des Landes aber nicht verpflichtend ist, können wir dahingehend lediglich eine Empfehlung aussprechen“, so der verband.