Maskenpflicht und 3G fallen weg – verantwortliches Handeln bleibt wichtig!
Karlsruhe (bfv). Am kommenden Sonntag, den 3. April, laufen in Baden-Württemberg die Corona-Verordnungen aus. Somit entfallen auch die besonderen Einschränkungen für den Sportbetrieb.
Es gilt dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr, die Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten entfallen. Ebenso gibt es keine Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie keine Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen mehr. Somit ist ein normaler Spielablauf wieder möglich, zum Beispiel mit gemeinsamem Einlaufen der Mannschaften und Handshake.
Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.
Das Ziel, die Spielzeit 2021/22 regulär sportlich zu beenden, ist realistisch. Dazu ist es jedoch weiterhin verantwortliches Handeln notwendig. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann appellierte an die Bevölkerung, in Innenräumen auf freiwilliger Basis weiterhin Maske zu tragen.