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DFL nimmt Stellung zum Polizeikosten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 

Bild von Stephan Wusowski auf Pixabay

Frankfurt (dfl). Die DFL hat sich in einer Mitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Polizeikosten geäußert. Das Gericht hat sich ausführlich damit auseinandergesetzt, ob die Freie Hansestadt Bremen einem Veranstalter, der Bundesligaspiele mit erhöhtem Risiko durchführt, Kosten für eine erforderliche zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften in Rechnung stellen darf. „Nach zehnjährigem Rechtsverfahren folgt das Gericht im Ergebnis der Position des Bremischen Landesgesetzgebers und hält dessen Gebührenregelung für verfassungsgemäß“, so die DFL.  

„Die DFL hatte ihre Verfassungsbeschwerde als Dachverband der 36 Clubs aufgrund erheblicher Zweifel an der  Verfassungsmäßigkeit der Bremer Regelung erhoben – auch deshalb, weil die Frage der Gebührenerhebung für staatliche Leistungen grundsätzlich für das Verhältnis zwischen Staat und privaten Veranstaltern über den Sport hinaus wirksam sein kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hier für rechtliche Klarheit gesorgt. Zu betonen ist, dass die DFL zwar die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung in Frage gestellt hat – aber in keiner Weise den sehr wichtigen Einsatz und das Zusammenwirken von Polizei und Netzwerkpartnern“, so die Meldung der Liga weiter.  

„Unabhängig von dem Rechtsstreit haben die DFL und die Clubs vielmehr stets das Ziel in den Vordergrund gestellt, Polizeieinsatzstunden im Zusammenhang mit Fußballspielen zu reduzieren – bei gleichem, bestmöglichem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.  „

Das Stadionerlebnis bei Fußballspielen in Deutschland zähle zu den „sichersten in Europa – dank hoher Investitionen von Verbänden und Clubs in Prävention, einer modernen Fußball-Infrastruktur, effektiver Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner sowie einer wertvollen Fanarbeit“.  

Es müsse ein gemeinsames Ziel sein, „höchstmögliche Sicherheit bei Großveranstaltungen mit den geringstmöglichen Polizeieinsatzstunden zu gewährleisten“. „Dazu bedarf es in der Bundesliga und 2. Bundesliga weiter einer intensiven Zusammenarbeit von Vereinen und Verbänden, der Fanprojekte, der Fanbeauftragten, der Sicherheitsbeauftragten, der Landesinformationsstelle Sporteinsätze, aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Polizeien der Länder und des Bundes. Ihnen allen gilt der Dank der DFL und der Clubs.“

„Die DFL befindet sich gemeinsam mit dem DFB im konstruktiven Austausch mit der Politik, insbesondere den Sport- und Innenministern, und hat in den vergangenen Monaten gemeinsame Fortschritte erzielt. Statt auf Kostenverlagerungen fokussieren sich die Gespräche auf konkrete Maßnahmen, um das Sicherheitsniveau rund um die Stadien weiter zu stärken und Polizeieinsatzstunden zu reduzieren.“ 

„Bereits jetzt investieren die DFL und Clubs sowohl finanziell als auch personell erheblich in die Stadionsicherheit sowie in eine umfassende Präventionsarbeit, von sozialpädagogischen Fanprojekten bis hin zu den erfolgreichen Stadionallianzen. Neben den direkten Investitionen trägt der Fußball mit seiner Wertschöpfung sowie Steuern und Abgaben zudem erheblich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Allein in der Saison 2022/23 zahlten die 36 Clubs insgesamt 1,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben. Laut der alle vier Jahre erscheinenden Studie „Unternehmen Bundesliga“ lagen die Nettoeinnahmen der öffentlichen Hand durch den Profifußball bereits 2020 bei 3,7 Milliarden Euro. Seitdem ist die Wertschöpfung durch den Profifußball weiter gestiegen. „

„Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid, den die Freie Hansestadt Bremen für den Einsatz von Polizeikräften am 19. April 2015 beim Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV erlassen hatte. Auch in den folgenden Jahren erhob die Polizei Bremen mehrfach Gebühren für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen. Diese Gebühren hat die DFL unter Vorbehalt bezahlt, aber gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt. Inwieweit einzelne Widersprüche aufrechterhalten werden, wird die DFL prüfen. Bei einigen Bescheiden steht die konkrete Anwendung der Gebührenregelung in Frage, etwa, weil zweifelhaft ist, ob die Einstufung einer Partie als so genanntes Hochrisikospiel überhaupt berechtigt war. Die DFL wird sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Kriterien konkretisiert und die Einsatzplanung transparenter für diejenigen gestaltet werden, die als Gebührenschuldner für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften herangezogen werden könnten. Grundlegend aber bleibt es bei einem gemeinsamen Ziel: sichere Großveranstaltungen mit geringstmöglichen Polizeieinsatzstunden“, so die gesamte DFL-Meldung