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Dachverband der Fanhilfen: „Urteil zu Polizeikosten ist ein Freifahrtschein für ungezügelte Polizeieinsätze“

Region (pm). Der Dachverband der Fanhilfen e.V. hat sich in einer Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die im Rahmen von Fußballspielen anfallenden Kosten für Polizeieinsätze geäußert.

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat. Fußballfans im ganzen Land sind bereits jetzt Woche für Woche mit massiven Polizeieinsätzen konfrontiert. Völlig unkontrolliert bestimmt die Polizei dabei selbst, wie viele Einsatzkräfte sie in und um die Stadien einsetzt. Dass die daraus entstehenden Kosten nun an die Vereine weitergegeben werden können, halten wir weiterhin für völlig falsch. Wer sich über zu hohe Polizeikosten beschwert, muss die Einsatzstärke endlich an der Realität ausrichten. Bisher bestimmt allein das Feindbild Fan der Polizei, wie groß der Einsatz wird. Eine unabhängige Kontrolle findet nicht statt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand“, erklärt Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen e. V.

Das Bundesland Bremen hatte 2014 damit begonnen, Kosten für Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen von Fußballspielen an die DFL weiterzugeben. Dagegen klagte der Ligaverband und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht.

„Sicherheit zu privatisieren, ist eine fatale Entwicklung und wird Auswirkungen auf alle Formen von Großveranstaltungen haben. Der Gesetzgeber muss jetzt eingreifen und dafür sorgen, dass Polizeieinsätzen beim Fußball transparenter und nachvollziehbarer geplant werden. Seit Jahren liegt die Zahl der Straftaten beim Fußball im Promillebereich, während die Polizei immer weiter aufrüstet. Vor dem Hintergrund des Urteils muss die Intransparenz und der Wildwuchs in der Einsatzplanung der Polizei endlich beendet werden. Als Konsequenz aus dem heutigen Urteil fordern wir die Vereine auf, jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu beklagen. Nur dadurch kann die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden. Es ist im Sinne der Vereine, nicht für unnötige und vermeidbare Kosten herhalten zu müssen. Im Rahmen der 50+1 Regelung sind sie hierbei gegenüber ihren Mitglieder Rechenschaft schuldig.“, betont Linda Röttig abschließend.