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KSC darf Rolim, Mugosa und Co. nicht behalten

Karlsruhe (mia). Nachdem der Abstieg des Karlsruher SC besiegelt ist und viele Verträge der KSC-Profis entweder auslaufen oder nicht mehr für die Dritte Liga gültig sind, steht die Kaderplanung für die neue Liga an. Diese bringt allerdings ganz neue Regelungen und Wirrungen mit sich.

So können der Torschütze im Fürth-Spiel, Brasilianer Yann Rolim, aber auch Franck Kom, Vadim Manzon oder Stefan Mugosa nicht in der Dritten Liga an den Start gehen. Denn Nicht-EU-Ausländer haben in dieser Liga einen schweren Stand.

Der DFB selbst hat damit keine Probleme und lässt laut Ausländerregelung für die Dritte Liga, drei Nicht-EU-Ausländer für die Spielberechtigungsliste eines Vereins zu, allerdings unter der Bedingung, dass sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben oder ein Sonderabkommen besteht wie zum Beispiel mit Japan.

Zwar kickt zum Beispiel Brasilianer Cauly Oliveira Souza bei SC Fortuna Köln in der Dritten Liga, er aber hat wie viele Afrikaner, Amerikaner und Nicht-EU-Ausländer, eine zweite, die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen oder hatte sie bereits.

Arbeitserlaubnis ist das Problem

Das Problem für die außerhalb der EU geborenen Fußballer ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist die Ausländerbehörde, wie KSC-Teammanager Burkard Reich auf Anfrage von abseits-ka erklärte. Es gibt zwischen dem DOSB und dem Innenministerium ein Abkommen, dass diese Ausländer in den Spitzenverbänden und auch der Zweiten Bundesliga zulässt, für die Dritte Liga gilt dies nicht.

Der KSC-Manager hatte bei der Ausländerbehörde für Kom, Rolim, Mugosa und Manzon angefragt, ob diese eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten. Die Absage kam prompt. Ein Einsatz der vier Spieler in der Dritten Liga ist für den KSC somit nicht erlaubt.

Neben der doppelten Staatsbürgerschaft gäbe es eine weitere Möglichkeit, den Aufenthalt zu ermöglichen. Allerdings wäre dies ein Schlupfloch. Ist der Spieler als Amateur beim Verein als Fußballer tätig und hat einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen, darf er auch in der Dritten Liga antreten.