KSC nimmt Stellung zu DFB-Urteil – „Das trifft uns hart“
Karlsruhe (ps). Der Karlsruher SC ist heute in Folge der Vergehen eines Teils seiner Anhänger bei den Auswärtsspielen in Kaiserslautern am 04. Oktober 2014 und Darmstadt am 28. November 2014 verurteilt worden. Der KSC stimmte dabei dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zu, das auf dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses beruht. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Urteil beinhaltet unter anderem eine Geldstrafe in Höhe von 20.000,- Euro sowie einen auf Bewährung ausgesetzten Teilausschluss bei einem Heimspiel des KSC. Die Bewährungsdauer beträgt ein Jahr. Sollte es zu einer Verletzung der Bewährungsauflagen kommen, darf der KSC bei einem Heimspiel lediglich 17.000 Zuschauern Eintritt gewähren. Die Blöcke B1, B2, D1 und A4 müssten in diesem Fall geschlossen bleiben.
Hochauflösendes Kamerasystem
Darüber hinaus wurde der Verein verurteilt, einen Betrag von mindestens weiteren 20.000 Euro „für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention“ zu verwenden. Die Auflage beinhaltet konkret, dass unter anderem ein hochauflösendes Kamerasystem angeschafft werden muss und der Verein einen verstärkten Einsatz vereinseigener Ordner (8 Personen) bei den letzten sieben Auswärtsspielen bis Saisonende leisten muss.
„Das Urteil trifft uns hart, zumal der Verein hier wieder einmal der Leidtragende ist, der für das Verhalten einiger Personen, die sich Fans nennen, in Haftung genommen wird. Wir haben dem Urteil so zugestimmt, weil der Verein aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens von einigen unbelehrbaren Anti-Fans ansonsten mit einer noch höheren Strafe hätte rechnen müssen“, erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther in einer ersten Reaktion.
Im Urteil wird zwar zu Gunsten des Vereins auf dessen präventive und intensive Fanarbeit hingewiesen, trotz derer es zu den Vorfällen gekommen ist. Ausdrücklich straferschwerend fiel aber ins Gewicht, dass es – trotz der erheblichen und anerkennenswerten Anstrengungen im präventiven Bereich – bei dem Auswärtsspiel in Kaiserslautern zu schwerwiegenden Verfehlungen durch Karlsruher Anhänger gekommen sei.