Update: Alarmstufe II – 2G für Spieler, 2G+ für Zuschauer
Karlsruhe (bfv). In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, eine neue Corona-Verordnung. Danach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Alarmstufe II, welche weitere Einschränkungen mit sich bringt, um einer Überlastung der Intensivkapazitäten entgegenzuwirken.
Nach der CoronaVO steht fest, dass Zuschauer*innen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen (2G+). Dieser kann auch als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Bei der Ausnahme für Schüler*innen gibt es ebenfalls eine Änderung: Bislang gelten alle Schüler*innen unabhängig des Alters generell als getestet und werden gleichgesetzt mit Geimpften oder Genesenen. Diese Ausnahme gilt ab sofort nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren.
Corona-Verordnung Sport mit weiteren Einschränkungen
Für alle Spieler*innen und Mitwirkende ab 18 Jahren (u.a. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen) gilt ab dem Wochenende die 2G-Regel und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Unabhängig davon wird der Spielbetrieb im bfv aufrechterhalten, solange dies gesetzlich erlaubt ist.
Im Jugendbereich ab 29.11. vorzeitige Winterpause möglich
Der Verbandsjugendausschuss entscheidet heute Abend über den weiteren Umgang mit Jugendspielen. Der Großteil der Jugendstaffeln ist nach dem kommenden Spieltag ohnehin in der Winterpause. Vorgeschlagen ist, dass Jugendteams unterhalb der Oberliga Baden-Württemberg, die auf Grund von größeren Staffeln oder Nachholspielen ab Montag noch Partien absolvieren müssen, können diese freiwillig und einvernehmlich mit dem Gegner in das
neue Jahr verlegen.
Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-Verordnung Sport wird der Spielbetrieb im bfv aufrechterhalten, solange dies gesetzlich erlaubt ist.