KSC-Compliance-Prüfung: Aufsichtsrat ergänzt Informationen zur Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport
Karlsruhe (ksc). Bei einem Treffen der Mitglieder des KSC-Aufsichtsrats und des Beirats des Karlsruher SC sind vor dem Hintergrund der bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juli neu gefassten Satzung Fragen der Compliance erörtert und vollständig geklärt worden.
Der Aufsichtsrat hatte über seinen Vorsitzenden, Wolfgang Grenke, mögliche Interessenkonflikte der Mitglieder des Beirats in Bezug auf anstehende Entscheidungen angesprochen und hierzu anhand eines Fragenkatalogs um Informationen der Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung gebeten. Diese Informationen wurden umfassend bereitgestellt, so dass eine Prüfung und Bewertung seitens des Aufsichtsrats unter Einbeziehung eines Rechtsberaters erfolgen konnte. Nach der gemeinsamen Erörterung des Prüfungsergebnisses kann festgestellt werden, dass die Regeln der Compliance durch die Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung erfüllt werden.
Im Zusammenhang mit dieser Meldung möchte der Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA folgende Informationen ergänzen:
• Der Aufsichtsrat hat in Bezug auf die Compliance seinen Prüfauftrag erfüllt und ist in Bezug auf die Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport zu dem Ergebnis gekommen, dass alle Beiratsmitglieder in dieser Frage abstimmungsberechtigt sind. Die Compliance-Prüfung an sich weist generell weit darüber hinaus und hat unmittelbar mit der Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport nichts zu tun.
• Die Frage der Vertragsverlängerung bzw. des Zeitpunktes der Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport berührt ebenfalls nicht die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates. Hier hat der Aufsichtsrat aber in Rahmen seiner Beratungsfunktion eine einstimmige Empfehlung an den Beirat abgegeben.