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Vier Millionen Verlust – DFB-Präsidium verabschiedet Jahresabschuss 2022

Frankfurt (dfb). Auf seiner Sitzung hat das DFB-Präsidium den Jahresabschluss 2022 für den DFB e. V. verabschiedet. Das Ergebnis beträgt nach Steuern -4.203.183,25 Euro. Der Finanzbericht 2022 wird derzeit erstellt und nach Fertigstellung auf DFB.de veröffentlicht.

DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald sagt: „Das ist ein noch akzeptables Ergebnis, insbesondere vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits innerhalb der DFB-Gruppe. Wir haben wichtige Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes eingeleitet und umgesetzt. Dennoch stehen wir unverändert vor großen Herausforderungen und werden den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.“

Das strukturelle Defizit ergibt sich neben dem ausbleibenden sportlichen Erfolg der Männer-Nationalmannschaft aus den Baukosten und den laufenden Aufwänden für den DFB-Campus. Außerdem belasten Sondersachverhalte aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2006 sowie 2014 und 2015 die Bilanz. Der Verlustvortrag aus diesen Sachverhalten beträgt 51.177.050,67 Euro.

Zum Hintergrund:

Dem DFB e.V. wurde mit Bescheiden vom 21. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 rückwirkend entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der Verband Anfang 2023 fristgerecht Einsprüche eingelegt und diese ausführlich begründet. Der DFB e.V. hat von Seiten der Finanzbehörden bisher keine Stellungnahme zu den in den Einsprüchen vorgetragenen Argumenten erhalten. Zum weiteren Verfahrensverlauf und der Verfahrensdauer können vom Verband entsprechend derzeit keine Angaben gemacht werden. Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten.

Dem DFB wurde im Jahr 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der DFB fristgerecht Einspruch eingelegt. Die Einsprüche wurden durch Einspruchsentscheidung vom 9. August 2022 zurückgewiesen. Daraufhin hat der DFB gegen die Bescheide am 12. September 2022 Klage beim zuständigen Finanzgericht in Kassel erhoben. Das Klageverfahren wurde durch Beschluss des Finanzgerichtes vom 31. Mai 2023 ausgesetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem zum gleichen Lebenssachverhalt anhängigen Strafverfahren beim Landgericht Frankfurt am Main.

Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten, so die Meldung des DFB.