KSC wegen Böllern und Bengalischen Feuern mit 48.300 Euro Geldstrafe belegt
Frankfurt (dfb). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens einiger KSC-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.300 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 16.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre, so die Meldung des DFB.
Während des Zweitligaspiels des KSC gegen Fortuna Düsseldorf am 17. Februar 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 67 Bengalische Feuer und einen Böller. Der KSC hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.