Karlsruher SC

KSC-Ausgliederungsausschuss – Erste Sitzung

KSC-Ausgliederungsausschusses – Erste Sitzung
Quelle: KSC

Karlsruhe (ps). Am  Mittwochabend traf sich der neugebildete Ausgliederungsausschuss des Karlsruher SC zu seiner ersten Sitzung in den Räumlichkeiten des KSC-Clubhauses. Präsident Ingo Wellenreuther begrüßte über 20 Vertreter verschiedener Interessensgruppen rund um den Verein, um den Prozess einer möglichen Ausgliederung der Profisportabteilung darzustellen und zu diskutieren, so die Meldung des KSC.

„Wir wollen eine breite Diskussion über dieses Thema mit allen Vereinsorganen, Mitgliedern, Fachleuten und Vertretern aller Interessensgruppen“, betonte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther in seiner Begrüßung vor der persönlichen Vorstellungsrunde. Mitglieder sollen sich in dieser Zukunftsfrage des KSC engagieren können. Bis Mitte des nächsten Jahres soll dann ein Ergebnis feststehen und eine Empfehlung an das Präsidium erfolgen. „Wir wollen hier vor allem ergebnisoffen diskutieren, um die beste Lösung für den KSC zu erreichen“, so Wellenreuther. Unter diesem Motto standen die folgenden zwei Stunden.

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Vom Präsidium und der Geschäftsleitung wurden eingeladen: Vertreter aller fünf Vereinsorgane (Präsidium, Verwaltungsrat, Vereinsrat, Wahlausschuss, Ehrenrat), Geschäftsführer und Sportdirektor des KSC, Vertreter der organisierten Fanszene (Supporters e.V., Ultras), die Revisoren des Vereins, ein Vertreter des Freundeskreises des KSC e.V., drei weitere Vereinsmitglieder mit besonderen Verdiensten und die langjährigen externen Fachberater des Vereins, wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüferin. Außerdem waren zwei Berater der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft der Deloitte Sport Business Gruppe dabei.

Die richtige Rechtsform

Stefan Ludwig (Leiter Sportbusiness bei der Firma Deloitte), der bereits verschiedene Vereine bei Themen rund um die Ausgliederung der Profiabteilung betreut hatte, gab zunächst Einblicke in mögliche Rechtsformen. „Es gibt kein richtig und kein falsch“, erläuterte Ludwig und zeigte anhand von Beispielen der ersten drei Profiligen unterschiedliche Unternehmensformen. Bereits hier wurde klar, dass es nicht nur auf die Wahl der Rechtsform ankommt, sondern auch auf die konkrete Ausgestaltung und Struktur. Die sogenannte „50+1 Regelung“, die der Karlsruher SC zusätzlich auch in seiner Satzung verankert hat, gewährleistet auch in Zukunft das Einflussrecht des Vereins und seiner Mitglieder, „selbst wenn die Liga oder der DFB die Regelung irgendwann mal kippen sollte“, erläuterte Rechtsanwalt Markus Schütz, der den Verein seit über 10 Jahren in Rechtsfragen berät. „An der ‚50+1 Regelung‘ wird der KSC auf jeden Fall festhalten“, so Ingo Wellenreuther. Des Weiteren erklärte Rechtsanwalt Schütz, dass eine Ausgliederung den eingetragenen Verein mit seinen Abteilungen sogar im Bestand schützen kann.

Der richtige Zeitpunkt

Nach intensiver Diskussion war am Ende des Abends allen Beteiligten klar: Eine Ausgliederung und die Beschaffung von Kapital sind zwei verschiedene Prozesse. „Den Prozess der Ausgliederung kann man zu jedem Zeitpunkt machen. Wichtig ist auch hier ein gemeinsamer, transparenter Prozess, um den richtigen Zeitpunkt festzulegen.  Der Bau eines Stadions könnte beispielsweise ein gutes „Momentum“ sein“, führte Ludwig an. Auf Frage aus dem Fanbereich in Bezug auf die Kapitalbeschaffung, ob der KSC sich nicht unter Wert verkaufe, wenn er zu einem Zeitpunkt, zu dem er sich noch in der dritten Liga befinde, Anteile veräußere, erläuterte Ludwig, dass dies eine andere Frage und davon zu trennen sei. Er stimmte zu, dass es sinnvoll sei, einen günstigen Zeitpunkt abzuwarten, wann Anteile eines solchen Unternehmens veräußert werden. Dies hänge mit Fragen der Bewertung des Unternehmens KSC zusammen.

Außerdem stellte Ludwig die Voraussetzungen einer Ausgliederung vor. So muss beispielsweise die auszugliedernde Gesellschaft in der 3. Liga ein Mindestkapital von 1 Mio. Euro und in der 2. Liga von 2,5 Mio. Euro aufweisen. Geschäftsführer Michael Becker wies darauf hin, dass eine Beteiligung durch Finanzpartner oder Kapitalgeber bei einem eingetragenen Verein nicht möglich sei. Ob man nach einer Ausgliederung Anteile veräußere, könne man immer noch entscheiden. Wichtig sei, dass man mit guten Strukturen die prinzipielle Voraussetzung dafür schaffe. Weiter wurde durch Ludwig ausgeführt, dass eine Ausgliederung die Professionalisierung der Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb des Vereins weiter unterstützen könnte.

Das weitere Verfahren

Die Firma Deloitte wurde am Ende der Sitzung einvernehmlich mit einer Ist-Analyse des Karlsruher SC beauftragt, um eine Basis für den weiteren Austausch zu schaffen. Es wurde vereinbart, dass sich der Ausgliederungsausschuss das nächste Mal am 19. Dezember zu einem längeren Zukunftsworkshop trifft, bei dem unter anderem auch die verschiedenen möglichen Rechtsformen näher dargestellt und miteinander verglichen werden sollen. Michael Becker informierte, dass Vertreter des KSC verschiedene andere Vereine besuchen werden, die bereits eine Ausgliederung vollzogen haben, um weitere Einblicke in den Ablauf und die Einbindung der Mitglieder zu bekommen.

Auch in den weiteren Schritten wird der initiierte, offene Dialog und konstruktive Prozess fortgesetzt und die Ergebnisse zukünftiger Sitzungen auf einer extra eingerichteten Homepage veröffentlicht, um allen Beteiligten und Interessenten gute Einblicke in den Prozess einer möglichen Ausgliederung der Profiabteilung zu gewähren.