DRL: Rechtlich alles im Lot
Region (ps). Wie schon im Jahr zuvor, wurden kurz vor Saisonbeginn von der UWW (Ringerweltverband) Sperren gegen Ringer angedroht, welche an der Deutschen Ringerliga (Vereinigung der erfolgreichsten Mannschaften er letzten Jahre) teilnehmen. Um mit der Liga starten zu können, wurde die DRL somit dazu genötigt, eine Einstweilige Verfügung herbeizuführen. Für den 1. Kampftag gelang dies nicht mehr, weshalb viele Ringer der Liga fernblieben und der Kampf ASV Nendingen – KAV Eisleben sogar abgesagt werden musste.
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Pünktlich zur zweiten Runde, der derzeit stärksten Liga der Welt, konnte jedoch, vor dem Landgericht Magdeburg, eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden. Nach Zustellung hat die UWW Widerspruch eingelegt. Die Urteilsverkündung fand nun am 13. Dezember 2018 statt und der Einspruch wurde abgelehnt. Der UWW wird untersagt, Ringer, welche an der DRL teilnehmen, zu sanktionieren.
Ebenso am 13. Dezember fand dann die Verhandlung im Hauptsacheverfahren statt, welches von der DRL gegen den DRB (Deutscher Ringer-Bund) und die UWW geführt werden musste, um die Frage wegen der Sperren endgültig zu klären. Zwar findet die Urteilsverkündung erst im Februar statt, jedoch wurde auch hier vom Gericht deutlich darauf hingewiesen, dass es die Kläger der DRL im Recht sieht. Somit können die Halbfinals der DRL in Ruhe und ohne Gefahr einer weiteren Sperre ausgetragen werden. Gewinner ist der Ringkampfsport, der sich auf geeigneter Bühne präsentieren kann.