KSC vs. Lagardère: Keine gütliche Einigung
Karlsruhe (mia). „Es gibt keine gütliche Einigung“ zwischen dem Karlsruher SC und seinem Vermarkter Lagardére, diktierte Richterin Anja Korn am Ende der Sitzung beim Karlsruher Landgericht. Der KSC und auch Lagardere werden ihre Standpunkte zum vorläufigen Beratungsergebnis der Kammer schriftlich in einer Stellungnahme ans Gericht übersenden. Im Anschluss daran werde das Gericht beraten und das Ergebnis in einem weiteren Termin verkünden.
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Während der KSC eine Klageabweisung beantragte, klagte Lagardere darauf, dass die Kündigungen des KSC nicht rechtens seien.
Richterin Korn hatte zuvor dargelegt, über was das Gericht beriet. Der KSC hatte seinen Agenturvertrag mit seinem Vermarktungspartner, der Lagardère Sports Germany GmbH, gekündigt.
Klausel rechtens?
Zusätzlich sah der KSC es als problematisch an, dass es eine Klausel im Vertrag gibt, die das Recht auf Kündigung nach Paragraf 627 BGB ausschließe.
Die Kammer erklärte dazu, dass der KSC und der Vermarkter vor Vertragsabschluss einige Klauseln, auch Teile des Paragrafen 17, verhandelt habe.