Fußball

Corona-Virus – Information für den Fußball in Baden-Württemberg

Angesichts der dynamischen Lageentwicklung bei der Verbreitung des Corona-Virus informieren die drei Fußballverbände Baden, Südbaden und Württemberg ihre rund 1,1 Mio. Mitglieder sowie die fußballinteressierte Öffentlichkeit fortlaufend im Hinblick auf notwendige, aktuelle Präventivmaßnahmen. Dabei berufen sich die Verbände maßgeblich auf behördliche Entscheidungen; insbesondere auch des  Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, meldet der bfv.

Weiterhin gilt Folgendes für den gesamten Fußball-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend) in Baden:

>          Alle Vereine sind aufgefordert aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen – also seit 26. Februar 2020 (Faschingswoche) – aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile neben der autonomen Provinz Bozen Südtirol auch die ostfranzösische Region Grand Est (u.a. Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne).

>          Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Staffelleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander.

>          Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Staffelleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.

Darüber hinaus wird der Spielbetrieb in den Amateur-Spielklassen bis auf weiteres fortgesetzt. Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.

Oberliga Baden-Württemberg

Für diejenigen Spielklassen mit höherer Zuschauerzahl ab der Oberliga Baden-Württemberg aufwärts gelten für die Durchführung von Sportveranstaltungen die Anordnungen der lokalen Behörden. So gilt vielerorts bereits ein Verbot für größere Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern. Die Vereine der Oberliga-Baden-Württemberg haben sich heute in enger Abstimmung mit der Spielkommission für den weiteren Saisonverlauf 2019/20 mehrheitlich auf Folgendes verständigt: Bis auf weiteres richten die Heimvereine in der Oberliga Baden-Württemberg ihre Spiele jeweils exakt unter den durch die jeweiligen Behörden verfügten Bedingungen aus. Ein genereller Ausschluss von Zuschauern aus den Stadien der Oberliga Baden-Württemberg durch die drei Fußballverbände unabhängig von behördlichen Anordnungen erfolgt nicht.

Über den Spielbetrieb hinaus prüfen die Fußballverbände in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung derzeit eine mögliche Absage bzw. Verschiebung von Veranstaltungen unter genauer Abwägung von Teilnehmerzahl, wirtschaftlicher Folgen und Bedeutung der Events.

Darüber hinaus gilt weiterhin für alle Aktiven und Zuschauer, den Empfehlungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Konkret sind insbesondere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen und unter den dort genannten Voraussetzungen Fußballveranstaltungen ganz fern zu bleiben. Auch auf den ansonsten üblichen Hand-Shake vor Spielbeginn soll daher verzichtet werden.