Fußball

Corona-Zwangspause auch für Kreisjugendtage und Kreistage

Karlsruhe. Die Zwangspause auf Grund der Corona-Pandemie beeinflusst auch die Kreisjugendtage und Kreistage, die satzungsgemäß vor dem Verbandsjugendtag und dem Verbandstag stattfinden.

Die Kreisjugendtage der Kreise Tauberbischofsheim (23.03.2020), Buchen (25.03.2020), Sinsheim (25.03.2020), Heidelberg (30.03.2020), Karlsruhe (02.04.2020) und Mannheim (03.04.2020) wurden abgesagt. Sie dienen insbesondere der Wahl der Kreisjugendausschüsse mit dem Kreisjugendleiter, der am Verbandstag bestätigt wird.

Ebenso wurden bislang die Kreistage im Fußballkreis Pforzheim am 20.03.2020, Mannheim am 04.04.2020, Mosbach am 24.04.20202 und Sinsheim am 25.04.2020 abgesetzt. Bei den Kreistagen stehen die Neuwahlen der Kreisvorstandschaft sowie die Wahl der Delegierten zum Verbandstag im Mittelpunkt.

Satzungsgemäß müssen die Kreisjugendtage und die Kreistage jeweils spätestens acht Wochen vor dem Verbandsjugendtag, der für den 13. Juni geplant ist, bzw. dem am 18. Juli geplanten Verbandstag stattfinden.

„Aktuell ist nicht klar, ob diese Fristen mit Nachholterminen eingehalten werden können. Daher prüfen wir alle möglichen Szenarien, die bis hin zu einer Verschiebung des Verbandstages reichen können. Wir bitten um Verständnis, dass wir ob der unklaren Situation im Moment noch keine klaren Aussagen treffen können, und demnach um Geduld“, so der bfv.