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Karlsruher SC

KSC-Präsident Wellenreuther nimmt Stellung zum „Bündnis KSC“

Karlsruhe (ps). Nachdem das Bündnis KSC am Mittag in einem Schreiben noch einmal seine Forderungen für die 6 Million Euro betont hatte, und einige seiner Mitglieder benannt hatte, nimmt nun auch Präsident des Karlsruher SC Ingo Wellenreuther dazu Stellung.

Hier die Stellungnahme von KSC-Präsident Wellenreuther im Wortlaut:

„Seit einigen Tagen ist mir bekannt, dass ein anonymer Personenkreis, das sogenannte „Bündnis KSC“, bereit sein soll, dem Karlsruher SC zur Vermeidung einer Insolvenz finanzielle Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro bereitzustellen. Da ich von Anfang an der Meinung war und auch immer noch bin, dass vor dem Gang in eine Insolvenz – auch in eine Insolvenz in Eigenverwaltung – zunächst mit allen Kräften und Mitteln versucht werden sollte, eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, begrüße ich jedes Engagement, das zu diesem Ziel beitragen kann. Hierzu gehört natürlich auch ein Angebot des „Bündnis KSC“

Entgegen der Aussage in seiner Pressemitteilung vom 07.05.2020, hat das „Bündnis KSC“ seine Bereitschaft zur finanziellen Rettung des KSC allerdings nicht an eine entsprechend formulierte „Bitte“ geknüpft, ich möge das Amt des Präsidenten des KSC e.V. niederlegen. Das „Bündnis KSC“ ließ durch seinen Rechtsanwalt vielmehr mit Schreiben vom 05.05.2020 mitteilen, dass Zahlungsbereitschaft nur unter der Bedingung bestehe, dass ich drei Tage später, also heute am 08.05.2020, meinen Rücktritt erkläre. In einem Schreiben vom 07.05.2020 ließ das „Bündnis KSC“ durch seinen Rechtsanwalt schriftlich ausrichten, ich erhielte die Gelegenheit, meinen Rücktritt am 14.05.2020, also am Vortag der außerordentlichen Mitgliederversammlung des KSC e.V., in einer im Vorfeld mit dem „Bündnis KSC“ abgestimmten Videobotschaft den Mitgliedern und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Weiter ließ das „Bündnis KSC“ in seinem Anwaltsschreiben vom 07.05.2020 ausrichten, dass die Zustimmung „der Beteiligten“ hierzu am selben Tage „bis spätestens 17.30 Uhr“ zu übermitteln sei. Nachdem ich dieser Forderung nicht innerhalb der nur wenige Stunden betragenden Frist nachgekommen bin, hat der Rechtsanwalt des Bündnisses die verstrichene Frist mit Schreiben vom heutigen 08.05.2020 bis Sonntag, den 10.05.2020 um 12.00 Uhr verlängert.

Meiner mehrmaligen Bitte, dem KSC und seinen Gremien mitzuteilen, welche Personen und/oder Unternehmen sich unter der Bezeichnung „Bündnis KSC“ zusammengeschlossen haben und welche Personen und/oder Unternehmen in welcher Höhe Anteile der KSC GmbH & Co. KGaA erwerben wollen, ist bis zum heutigen Tage nicht entsprochen worden. Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren.

Oberste Prämisse in meiner Funktion als Präsident des KSC war und ist es stets, dass das Wohl des Vereins an erster Stelle zu stehen hat. In diesem Sinne wäre ich grundsätzlich auch bereit, zum Wohle des KSC mein Amt als Präsident niederzulegen, wenn dies Voraussetzung dafür wäre, dringend benötigte und anderweitig nicht rechtzeitig zu erlangende finanzielle Mittel für den KSC zu erhalten und ein geeigneter Nachfolger bereit stünde. Einen solchen Schritt behalte ich mir zum Wohle des KSC ausdrücklich vor, obwohl ich erst vor knapp einem halben Jahr in einer demokratischen Wahl von den Mitgliedern des KSC zum vierten Mal in zehn Jahren zum Vereinspräsidenten gewählt worden bin. Mit dieser Wahl und dem damit verbundenen und von mir angenommenen Auftrag, die nächsten drei Jahre die Interessen des KSC zu wahren, geht eine erhebliche Verantwortung einher. Dieser Verantwortung werde ich mich nicht einfach deswegen entziehen, weil eine entsprechende Forderung durch eine anonyme Gruppe von Personen erhoben wird, die ohne jede Transparenz und ohne Beleg behaupten, sie verfügten über erhebliche Finanzmittel und wollten diese dem KSC zuführen.

Eine Amtsniederlegung widerspräche dem auf der letzten Mitgliederversammlung des KSC e.V. zum Ausdruck gebrachten Mehrheitswillen. Sie kann deshalb nur dann in Frage kommen, wenn sämtlichen gewählten Gremien des KSC e.V. und seiner Tochtergesellschaften die Prüfung ermöglicht wird, welche Personen und/oder Unternehmen Anteile an der KSC GmbH & Co. KGaA erwerben wollen. Dieser Prüfungsauftrag und diese Prüfungspflicht war den Mitgliedern im Rahmen ihrer Zustimmung zur Ausgliederung der Abteilung der Fußballprofis – zu Recht – besonders wichtig und es ist meine Aufgabe und diejenige aller gewählten Vertretern in den KSC-Gremien, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Es entspricht nicht meinem Amtsverständnis, einer mit kürzester Fristsetzung durch einen anonymen Personenkreis erhobenen Forderung nachzukommen und damit eine demokratische Wahlentscheidung der Mitgliederversammlung durch die Erklärung der Niederlegung des mir anvertrauten Amtes rückgängig zu machen. Dies gilt auch dann, wenn im Gegenzug für die verlangte Amtsniederlegung die Aussicht einer finanziellen Unterstützung des KSC durch einen Kreis anonymer Anteilserwerber in den Raum gestellt wird. Auch dem Amtsverständnis anderer gewählter Vertreter des KSC entspricht dies nicht.

Karlsruhe, den 08.05.2020 Ingo Wellenreuther

Präsident Karlsruher SC e.V.
Vorsitzender des Beirats der KSC Management GmbH“