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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Corona und Tennis: Unterschiedliche Regelungen

Tennis
Bild von anais_anais29 auf Pixabay

Region (mia/ps). Im Freien wird es immer ungemütlicher, Sport zu treiben ist im Freien nur mit der richtigen Kleidung möglich – auch das Tennisspielen auf Freiplätzen ist recht unangenehm. Corona und die dazugehörigen Verordnungen jedoch bringen auch für die Tennisspieler Einschränkungen mit sich – immerhin gilt Tennis als Individualsport und ist weiterhin ausübbar.

In der aktuellen Corona-Verordnung heißt es: „Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten können zudem im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.“ In Tennishallen darf jedoch nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.

Ob jedoch überhaupt in der Halle gespielt werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern zum Beispiel ist das Tennisspielen – als Individualsport grundsätzlich erlaubt – nur im Freien möglich. In NRW, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern ist dies nur outdoor möglich. Die Baden-Württemberger haben hierbei Glück. Freiplätze sind offen und auch Tennishallen dürfen unter Einschränkungen geöffnet und bespielt werden. Allerdings: „In Baden-Württemberg dürfen nur zwei Personen in einer Halle zeitgleich spielen, unabhängig von der Anzahl der Tennisplätze.“

Diese unterschiedliche Behandlung hat der Deutsche Tennis Bund (DTB) angeprangert und „eine bundesweit einheitliche Regelung zur Ausübung des Tennissport während des „Lockdown Lights“ gefordert“. Auch der Badische Tennisverband hatte von der Landesregierung dahingehend eine Stellungnahme gefordert, aber bisher nur eine „unbefriedigende Antwort“ erhalten.

Insgesamt gab es bisher noch keine weitere Regelung und die Vereine müssen schauen, wie sie ihre Tennisspieler auf die wenigen Plätze verteilen.