Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen für Nicht-Immunisierte auch im Sport
Karlsruhe/Stuttgart/Freiburg (bfv). Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift aller Voraussicht nach schon morgen. Ab dann gilt für Amateur-Spieler*innen sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet.
Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.
Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich
Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von den baden-württembergischen Fußballlandesverbänden mit dem Kultusministerium abgestimmten bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Sofern sich ein Heimverein für die individuelle Kontrolle der einzelnen Nachweise entscheidet, ist dieses Vorgehen spätestens am Vortag des jeweiligen Spiels dem betreffenden Gastverein über das E-Postfach mitzuteilen.“Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.“
Spielbetrieb auch in der Alarmstufe
Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert, soll der Spielbetrieb im bfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Geändert hat sich seitdem, dass Ungeimpfte nicht mehr komplett von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen sind. „Als wir uns vor ein paar Wochen bewusst dafür entschieden haben, unseren Vereinen den Spielbetrieb auch bei Inkrafttreten der Alarmstufe weiter zu ermöglichen, sind wir noch von einer radikalen 2G-Regelung ausgegangen. Inzwischen wurde die Verordnung dahingehend angepasst, dass Nicht-Immunisierten die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit einem PCR-Test auch in der Alarmstufe weiter möglich sein wird. Das ist durchaus eine Erleichterung“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Trotz des erhöhten Aufwands für nicht-immunisierte Spieler*innen sei es richtig, an der Fortführung des Spielbetriebs festzuhalten: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass die persönliche Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung unsere Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit nicht gefährden darf.“ Ebenfalls erneuert Heiß seinen Appell an die Vereinsvertreter*innen: „Sprecht mit euren ungeimpften Mitgliedern, jede Impfung zählt.“
Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?
Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
Beschäftigte = Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen: 3G im Freien sowie Innenraum
Zuschauer*innen: 2G