Karlsruhe (ps). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner KSC-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen, so der DFB.
Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 27. September 2015 wurden im Karlsruher Zuschauerblock Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet. Durch die starke Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit etwa zweiminütiger Verspätung angepfiffen werden. Später wurden weitere Rauchbomben angesteckt.
Pyrotechnische Vorfälle im KSC-Block gab es zudem während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 2. November 2015. Ferner wurden während des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 20. November 2015 eine Vielzahl an Plastikbechern, Münzen, Feuerzeugen und Pappschildern aus dem Zuschauerbereich der Gäste auf das Spielfeld und in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.
Darüber hinaus wurden im Karlsruher Zuschauerblock während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 30. November 2015 wiederholt Banner und Spruchbänder mit unsportlichem Inhalt gezeigt.