Karlsruher SC

KSC muss 30.000 Euro Strafe zahlen

KSC Fans 1860 Choreo

Frankfurt/Karlsruhe (ps). Der Karlsruher SC muss für das Verhalten seiner Anhänger 30.000 Euro Strafe zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten KSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 30. Oktober 2016 wurde im Karlsruher Zuschauerblock ein Plakat mit verunglimpfendem Inhalt entrollt. Zudem wurde vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 27. November 2016 bei der Einlasskontrolle der Gästeanhänger und anschließend im KSC-Zuschauerbereich Rauchpulver abgebrannt. Darüber hinaus wurden im KSC-Block zahlreiche Feuerwerkskörper gezündet und in Richtung des Spielfeldes geschossen, wodurch sich der Anpfiff der Partie um etwa zwei Minuten verzögerte.

Ferner wurde in der Anfangsphase der Zweitligabegegnung bei Dynamo Dresden am 9. Dezember 2016 im Gästeblock massiv Pyrotechnik gezündet. Anschließend kam es an gleicher Stelle zu Handgreiflichkeiten zwischen Zuschauern sowie Ordnern und der Polizei.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.