Karlsruher SC

KSC steht um 13 Uhr vor Gericht

Frankfurt/Karlsruhe (ps). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 9. Mai (ab 13 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Zweitbundesligisten Karlsruher SC. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Zur Verhandlung kommen die Zuschauer-Verfehlungen im Rahmen der Zweitligaspiele des KSC beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2017 (Böller- und Becher-Würfe Richtung Spielfeld), beim SV Sandhausen am 23. April 2017 (Werfen von Gegenständen Richtung Spielfeld) und insbesondere beim VfB Stuttgart am 9. April 2017.

Dabei hatten etwa 150 KSC-Zuschauer zunächst vor dem Spiel den Block gestürmt und sorgten später durch zahlreiche Pyro-Vergehen dafür, dass die Begegnung in der 17. Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste und sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa sechs Minuten verzögerte.