Karlsruher SC

Erneuter Einspruch von KSC-Gegner Aue: Verhandlung am Donnerstag

Karlsruhe (mia/ps). Der Karlsruher SC  empfängt am Freitagabend (18.15 Uhr) im Wildparkstadion Erzgebirge Aue zum ersten Relegationsspiel. Der KSC-Gegner, hatte zunächst Einspruch erhoben gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt. Dieser wurde heute abgelehnt.   Der FC Erzgebirge Aue legt nun nach der Abweisung des ersten Einspruchs durch den DFB erneut Einspruch ein. Morgen kommt es daher zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt am Main.

Die Begründung lieferten heute Veilchen-Präsident Helge Leonhardt und Vorstandsmitglied Kay Werner auf einer Pressekonferenz. Die Mannschaft müsse sich auf die beiden Spiele konzentrieren. Man konzentriere sich auf das Sportliche, so Leonhardt. Einen Deal schlagen die Auer vor. So könnte man die Zweite Liga auf 19 Vereine aufstocken. Der KSC steigt auf und Aue bleibt, so der Vorschlag.

 

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt mündlich den erneuten Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesliga-Spiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag. Die Darmstädter hatten dieses mit 1:0 gewonnen. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte Aues Einspruch heute Morgen im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.