Karlsruher SC

30.000 Euro Strafe für den KSC

Frankfurt (ps). Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mitteilt, muss der Karlsruher SC 30.000 Euro Strafe zahlen. Der KSC war im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit der Geldstrafe belegt worden.

Vor dem Zweitligaspiel bei Fortuna Düsseldorf am 29. November 2013 kam es durch KSC-Anhänger an einer vorgelagerten Zugangskontrolle zu einem versuchten Kassensturm, wobei zwei Ordner verletzt wurden, so die Begründung.

Darüber hinaus wurde vor, während und nach der Partie im Karlsruher Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt und teilweise in den Innenraum geworfen. Der KSC hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig, heißt es beim DFB.