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KSC: Namensrechtsvertrag für das Wildparkstadion vom Gemeinderat genehmigt

KSC BBBank

Karlsruhe (mia/ps). Dass das Stadion des Karlsruher SC ab Juli BBBank Wildpark heißen wird, ist seit der gemeinsamen Pressekonferenz des KSC, der Stadt Karlsruhe und der BBBank bekannt. Am heutigen Dienstagabend hat nun auch der Gemeinderat dem Namensrechtsvertrag zugestimmt.

Der Gemeinderat ermächtigte mit dem Votum die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Namensgeber- und Werbevertrag mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH und der BBBank eG abzuschließen.

KSC-Geschäftsführer Michael Becker: „Es freut uns sehr, dass nach den gemeinsamen Vorarbeiten mit der Stadt Karlsruhe und der BBBank nun durch den abschließenden Gemeinderats-Beschluss der Vertrag final in Kraft tritt. Wir können es kaum erwarten, bald endlich wieder Fans im BBBank Wildpark begrüßen zu dürfen.“

 „Das war jetzt der offizielle Startschuss: Nun geht es an die Umsetzung der Inhalte aus der Namensrechtsvermarktung“, so Florian Kaute, der beim städtischen Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet. „Unter anderem gilt es nun das Werbekonzept für die Fassade zu finalisieren, damit die BBBank als Partner auch bald mit einem Schriftzug am Stadion präsentiert werden kann.“

Aufteilung des Gesamtbetrages

Zudem darf eine Innenverhältnisabrede zum Namensgeber- und Werbevertrag für das Wildparkstadion abgeschlossen werden, in dem die Aufteilung des Gesamtbetrages zwischen den Partnern Stadt Karlsruhe und KSC vereinbart ist. Der Gemeinderat stimmte ebenso dem Namen BBBank Wildpark“ zu.

Der Gesamtbetrag ist ligaabhängig gestaffelt und enthält darüber hinaus Ereignis gebundene Sonderleistungen wie zum Beispiel im Falle eines Heimspiels des KSC als Live-Spiel im Free-TV oder ausverkaufte Heimspiele des KSC nach Fertigstellung des Stadions.

Rechte für die BBBank


Mit dem Abschluss des Namensgeber- und Werbevertrags erhält die BBBank eG ab dem 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2026 folgende Rechte von der Stadt:
• Namens- und Logorecht des Stadions
• Nutzung von PR- und Foto-Material
• Textnennung des Stadionnamens in Online- & Print-Artikeln
• Präsenz auf der eigenen Stadion-Website
• Namen und/oder Stadionlogo an der Außenfassade und Dachbereiche
• Namen und/oder Stadionlogo an der Brücke an der Haupteinfahrt (Gästezugang)
• Namen und/oder Stadionlogo auf den Eintrittskarten des KSC, Bewerbung von Veranstaltungen
• Namen und/oder Stadionlogo auf den Presse- und Interviewboards des KSC
• Stadionname auf den Informationstafeln
Dabei unterliegt ein Teil dieser Rechte dem Vorbehalt der verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigung.

Im Namensgeber- und Werbevertrag zwischen dem KSC, der Stadt und der BBBank sind auch solche Rechte wie Titelnutzungsrechte, Namens- und sonstige Rechte, Regelungen zur Nutzung von Werbeflächen, zur Print- und Internetwerbung sowie zu den Leistungen im Bereich Hospitality und Incentives, enthalten, die ausschließlich vom KSC gegenüber der BBBank eG eingeräumt werden können.