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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

KSC-Aktienplattform geht an den Start

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Karlsruhe (ps). In einer ersten Zeichnungsphase im vergangenen Jahr konnte sich jeder Fan als Kleinanleger des Karlsruher SC schon für 24 Euro seinen „Teil“ KSC sichern. Als erster Profisportverein in Deutschland hat der KSC dabei Aktien an Einzelaktionäre ohne Börsennotierung verkauft. Damit Verkäufer und Käufer dennoch leichter zueinander finden können, stellt der KSC jetzt auf seiner Homepage eine Aktienplattform zur Verfügung, so die Meldung des KSC.

„Schon im Ausgliederungsausschuss und später auch bei der Aktienausgabe haben wir besprochen und versprochen, eine einfache Möglichkeit zum Austausch der KSC-Aktien anzubieten. Dieses Versprechen setzten wir nun mit der KSC-Aktienplattform um“, so KSC-Geschäftsführer Michael Becker auf ksc.de.

Unter s.ksc.de/aktienhandel steht Verkäufern als auch Kaufinteressenten eine Marktplatzfunktion zur Verfügung. Wie bei einem Kleinanzeigensystem können Angebote und Gesuche dort einfach und schnell platziert werden.

Sind sich Verkäufer und Käufer einig geworden, lassen sich die Aktien dann unter Einbindung der jeweiligen Depotbanken (s.u.) übertragen. Eine notarielle Beurkundung des Übertragungsvorgangs ist nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf es aus aktienrechtlicher Sicht unbedingt einer schriftlichen Vereinbarung, wenn auch diese zum Zwecke des Nachweises zu empfehlen wäre. Verkäufer und Käufer bzw. Übernehmer müssen sich u.a. darauf einigen, wie viele Aktien zu welchem Preis übertragen werden sollen. Verkäufer und Käufer sind frei in der Entscheidung, zu welchem Preis sie die Aktien der Gesellschaft verkaufen bzw. kaufen möchten.

Die KSC-Aktie wird nach jetzigem Stand nicht in den Börsenhandel aufgenommen. Insoweit wird es keine tägliche bzw. regelmäßige marktseitige Preisfeststellung geben. Der Aktienwert selbst hängt dann von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von der wirtschaftlichen und sportlichen Entwicklung und der allgemeinen Nachfrage.

Zustimmung zur Übertragung der Aktien
Die Übertragung von Aktien der KSC KGaA bedarf gemäß Satzung der Zustimmung der Gesellschaft (sog. Vinkulierung). Insoweit hat die Gesellschaft die Möglichkeit, eine Übertragung von Aktien zu unterbinden. In der Regel wird die Zustimmung aber erteilt. Dies gilt grundsätzlich für alle Übertragungen von KSC-Aktien und ist nicht auf Nutzer der Aktienplattform beschränkt. Mehr Informationen und die notwendigen Dokumente, die bei der KSC GmbH & Co. KGaA eingereicht werden müssen, finden Interessierte hier.

Übertragung der Aktien in das Depot des Käufers
Zur Abwicklung des Kaufs/Verkaufs ist auch eine dingliche Übertragung der Aktien vom Depot des Verkäufers auf das Depot des Käufers/Übernehmers erforderlich. Diesen Prozess der Depotübertragung begleitet Ihre Depotbank. Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Depotbank. Die KSC KGaA ist hier nicht involviert.