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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

SSC Baden Volleys: Mit 2G-Regelung zurück zur vollen Halle

Ab Samstag wollen die BADEN VOLLEYS mit 2G Regelung wieder vor möglichst vielen Zuschauern jubeln.

Ab Samstag wollen die BADEN VOLLEYS mit 2G Regelung wieder vor möglichst vielen Zuschauern jubeln.
Foto: Andreas Arndt

Karlsruhe (ssc). Bei den Bundesligaheimspielen der BADEN VOLLEYS des SSC Karlsruhe gilt bereits ab dem nächsten Spieltag gegen Mimmenhausen die 2G-Regelung. 500 Zuschauer dürfen mit 2G und ohne Maskenpflicht zurück in die Sporthalle des OHG.

Die neue Corona Verordnung des Lades Baden-Württemberg erlaubt es den BADEN VOLLEYS SSC Karlsruhe erstmals seit März 2020 die Halle mit 2G-Regelung wieder voll auszulasten. Pünktlich zu den üblicherweise ausverkauften Topspielen gegen Mimmenhausen und dem Heimspiel im DVV Pokal 1/8-Finale fällt die Maskenpflicht und die Zuschauerbegrenzung komplett weg.

„Wir haben uns absichtlich etwas mehr Zeit gelassen für die Entscheidung, aber auch nach den Erfahrungen bei anderen Sportarten haben wir uns bei intensiven, internen Beratungen dann ebenfalls für die Einführung der 2G-Regelung entschieden.“ so Teammanager der Bundesliga Volleyballer Alexander Burchartz. „Auch die zusätzliche finanzielle Belastung durch das erfreuliche Erreichen des Achtelfinale des Deutschen Volleyball Pokals machen eine Rückkehr zur Maximalauslastung und damit der nächste Schritt in Richtung Normalität nötig. Zudem ist es durch die 2G-Regelung möglich, die Maskenpflicht in der Halle wieder abzuschaffen, wobei trotzdem die Ansteckungsgefahr in der Halle weiter reduziert wird“, so Burchartz weiter. Ein weiterer Vorteil durch den Umstieg auf das 2G-Optionsmodell ist die Nachverfolgung durch ein neues Onlineticketsystem das heute freigeschalten wurde. Über www.heissaufvolleyball.de kommt man zum neuen Ticketvorverkauf der BADEN VOLLEYS SSC Karlsruhe.

Zutritt zu den Heimspielen der BADEN VOLLEYS erhalten demnach ab dem kommenden Heimspiel gegen Mimmenhausen am 30. Oktober 2021 (Spielbeginn 18 Uhr) nur vollständig geimpfte oder genesene Personen (2G-Regelung). Hierdurch entfällt in der Basisstufe die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher und die Halle kann wieder voll mit Zuschauern ausgelastet werden. Diese Regelungen beziehen sich auf die allgemeine Corona Verordnung vom 15. Oktober 2021 und die Corona Verordnung Sport vom 16. Oktober 2021. Durch neue Corona Verordnungen können jederzeit Änderungen an diesen Regelungen erforderlich werden.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Zutritt durch die durchgängigen regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Ebenso ausgenommen sind nicht impffähige Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest. Diese Personen benötigen zum Einlass zusätzlich einen negativen Antigen-Testnachweis. Wer seine Dauerkarte aufgrund der 2G-Regelung zurück geben möchte kann dies mit einer formlosen E-Mail an badenvolleys@ssc-karlsruhe.de tun.