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Verein(t) gestalten: Außerordentliche Mitgliederversammlung stimmt im Juli über weiterentwickelte Satzung des KSC e.V. ab

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Karlsruhe (ksc). Am 7. Juli (18 Uhr) sind alle Mitglieder des Karlsruher SC e.V. zu einer virtuellen, außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Abgestimmt wird dabei unter dem Motto „Verein(t) gestalten“ über eine modernisierte und zukunftsfähige Struktur und Satzung, die in den letzten Monaten von einer entsprechenden Kommission gemeinsam entwickelt wurde. Zur Verabschiedung der überarbeiteten Satzung ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln notwendig.

Eine entsprechende Einladung geht allen knapp 11.500 KSC-Mitgliedern in der kommenden Woche per Post bzw. E-Mail zu. Alle Informationen, sowie ein ausführliches FAQ, die Protokolle und Präsentationen der bisherigen Termine und der Entwurf der Satzung finden sich hier. Am 22. Juni (18 Uhr, ksc.de) findet zudem eine digitale Fragerunde zum Thema statt.

Holger Siegmund-Schultze, Präsident des KSC e.V. unterstreicht die Wichtigkeit der Abstimmung: „Monatelang und sehr intensiv haben in der Kommission die unterschiedlichsten Interessensgruppen rund um den KSC e.V. an dessen zukünftiger Struktur und Satzung gearbeitet. Hierfür gilt es auch an dieser Stelle nochmals Danke an alle Teilnehmenden zu sagen. Den einstimmig von der Kommission verabschiedeten Vorschlag gilt es nun mit mehr als zwei Dritteln Zustimmung in der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verabschieden, um neben der KSC GmbH & Co. KGaA nun auch den KSC e.V. fit für eine erfolgreiche Zukunft zu machen.“

Ziele der weiterentwickelten Satzung
Zielsetzung der Struktur- und Satzungskommission war es, die bestehende Satzung des KSC e.V. an die neuen Gegebenheiten nach der Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in die KSC GmbH & Co. KGaA anzupassen und eine effiziente, zukunftsfähige und moderne Satzung zu schaffen, welche den Zweck des Vereins, die Förderung des Breiten- und Leistungssports, widerspiegelt. Weiterhin ging es darum, die wichtigen Themen Compliance und Transparenz zu berücksichtigen und hierbei insbesondere das operative Geschäft und die entsprechende Aufsicht klar zu trennen.

Struktur- und Satzungskommission mit allen Vertretenden des KSC e.V.
In Anlehnung an die positiven Erfahrungen im Rahmen der Ausgliederung wurde die Struktur- und Satzungskommission wieder breit aufgestellt, und zwar mit Vertretenden der fünf Vereinsgremien des KSC e.V. (Präsidium, Verwaltungsrat, Vereinsrat, Ehrenrat, Wahlausschuss), der Abteilungen, des Aufsichtsrats der KSC GmbH & Co. KGaA, sowie der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. und ULTRA1894. KSC-Präsident Holger Siegmund-Schultze und Michael Becker als Besonderer Vertreter des KSC e.V. leiteten die regelmäßigen Sitzungen. Insgesamt sechs Mal traf sich die Kommission seit Ende 2021 im großen Rahmen, während zusätzlich auch in zwei Arbeitsgruppen „Struktur“ und „Satzung“ gearbeitet wurde. Alle Berichte zu den bisherigen Treffen finden sich hier.

Zukünftige Ausrichtung des KSC e.V.
Beim Thema „Struktur“ ging es in erster Linie um die Frage, welche Ziele der KSC e.V. in Zukunft verfolgen und wofür er stehen soll. Unter anderem wurde die Balance zwischen Breiten- und Leistungssport diskutiert und wie sich bestehende und neue Abteilungen ausrichten und organisieren könnten. Die Ergebnisse flossen in die Satzungspräambel, die Mission und Vision des KSC e.V. sowie die Ausgestaltung der Abteilungen ein. In diesem Zusammenhang hat sich die Struktur- und Satzungskommission auch mit dem Thema Teilhabe der Mitglieder beschäftigt und spricht sich nun u.a. dafür aus, das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung an der Vollendung des 16. Lebensjahres zu knüpfen. 

Moderne und zukunftsfähige Gremienstruktur
Beim Thema „Satzung“ ging es um die Entwicklung einer modernen und zukunftsfähigen Gremienstruktur des KSC e.V. mit klar umrissenen transparenten Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung sämtlicher Compliance-Vorgaben und im harmonischen Einklang mit der bestehenden Organ- und Kompetenzstruktur auf Ebene der KSC KGaA. Die neue Struktur sieht vor:

Souverän bestehend aus der Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung beschließt als oberstes Vereinsorgan über die grundlegenden Aufgaben und Ziele des Vereins, seine Organisation und die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der verschiedenen Vereinsgremien. Zudem ist nunmehr vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung die beiden nicht dem Präsidium angehörigen Mitglieder des Beirats auf KGaA-Ebene direkt wählt und entsendet (anstelle der bisherigen Entsendung aus dem Verwaltungsrat).

Geschäftsführung bestehend aus Präsidium und Besondere Vertreter: Dem Präsidium obliegt die eigenverantwortliche Leitung bzw. Geschäftsführung des KSC e.V. bestehend aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Das Präsidium kann ein oder mehrere besondere Vertreter bestellen, welche das Präsidium unterstützen und delegierte Aufgaben übernehmen.

Weitere Untergliederung des operativen Geschäfts bestehend aus den Abteilungen und dem Abteilungsrat: In den Abteilungen des Vereins sind die verschiedenen operativen Aktivitäten bzw. Sportarten des Vereins organisiert. Im neu geschaffenen Abteilungsrat sind die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der einzelnen Abteilungen organisiert. Der Abteilungsrat entsendet 4 Vertreter in den Wahlausschuss. 

Beratung und Überwachung der Geschäftsführung bestehend aus Mitgliederratund Revisoren: Der aus dem Verwaltungsrat und Vereinsrat neu geschaffene Mitgliederrat fungiert als Bindeglied zwischen Mitgliederversammlung und Vereinsverwaltung. Der Mitgliederrat, bestehend aus 9 bzw. 11 Mitgliedern, berät und überwacht die Geschäftsführung und somit indirekt das gesamte operative Geschäft des Vereins. Die Mitgliedschaft im Mitgliederrat ist mit der Übernahme einer Funktion auf operativer Seite nicht zu vereinbaren, denn dies würde auf eine Überwachung der eigenen Tätigkeit hinauslaufen. Die vom Mitgliederrat vorgeschlagenen Revisoren prüfen aus der Sicht eines Wirtschaftsprüfers die Geschäftsführung des KSC e.V.

Weitere Gremien bestehend aus Wahlausschussund Schlichtungskommission: Der in seinem Umfang auf 9 Mitglieder reduzierte Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich und wird durch das Präsidium bzw. den Mitgliederrat aktiviert. Die aus dem Ehrenrat neu geschaffene Schlichtungskommission dient der Schlichtung von vereinsbezogenen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, zwischen Mitgliedern und Vereinsorganen sowie zwischen bzw. innerhalb von Vereinsorganen. Die Schlichtungskommission besteht grundsätzlich aus 3 direkt gewählten, ordentlichen Mitgliedern, wobei die am Schlichtungsverfahren beteiligten Parteien die Möglichkeit haben, jeweils bis zu 2 beisitzende Kommissionsmitglieder zu benennen. Letzteres soll Akzeptanz und Transparenz des Schlichtungsverfahrens erhöhen.

Weiteres Vorgehen
Eine detailliere Ausgestaltung der operativen Abläufe in den Organen wird in den jeweiligen Vereins- und Gremienordnungen erfolgen, welche nach der vorgesehenen Verabschiedung der vorgeschlagenen Satzung durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 7. Juli 2022 bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2022 durch die Gremien im Zusammenspiel mit der Struktur- und Satzungskommission ausgearbeitet werden sollen.