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Änderungen bei KSC-Pachtvertrag für den BBBank Wildpark – Sicherung der finanziellen Mittel

Karlsruhe (mia/ps). In seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause hat sich der Karlsruher Gemeinderat auch mit dem Karlsruher SC beschäftigt. Zum einen ging es um den KSC-Pachtvertrag des neuen Stadions, zum anderen wurde eine neue Betriebsleiterin des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ berufen.

Notwendig geworden war die Änderung des Pachtvertrages, da der Karlsruher SC der Stadt Karlsruhe mitgeteilt hatte, dass der Verein einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Betriebsgesellschaft Stadion (BG Stadion) des KSC und der KSC GmbH & Co. KGaA abschließen wolle, um seine finanziellen Mittel zu sichern.

Risiko für die Stadt verhindert

Dies jedoch hat Auswirkungen auf den bestehenden Pacht- und Betreibervertrag zwischen Stadt und der BG Stadion, insbesondere bei der Stellung von Sicherheiten in Form von Rücklagenbildung durch die BG Stadion. „Bei Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags müssten die Rücklagen aus steuerrechtlichen Gründen aus dem konsolidierten Ergebnis des Konzern-Jahresabschluss der KSC-Unternehmen erfolgen“, hieß es in der Vorlage für die Gemeinderäte. Die Stadt würde damit das Risiko aus dem Spielbetrieb des KSC übernehmen.

Nach intensiven Gesprächen hatten die Stadt und die BG Stadion beschlossen, ein klassisches Pachtkautionskonto einzurichten, welches durch einen prozentualen Anteil der „ligaabhängigen Grundpacht B“ aufzufüllen ist. Dabei ergeben sich die zu zahlenden Raten aus einem festgelegten ligaabhängigen Prozentsatz. Hierbei wurde „die Grundpacht B inklusive der in Nachtrag 4 vereinbarten Investitionspacht herangezogen und der Höhe nach zur Berechnung der Kautionsratenzahlung unveränderlich festgeschrieben“ als Grundlage genommen.

KSC in dritter Liga, bedeutet keine Zahlungen

Damit wird festgelegt, dass die Zahlungen nicht mehr davon abhängig sind, dass die BG Stadion einen Gewinn erzielt und in welcher Höhe dieser erfolgt. Damit seien die Beträge in Zeitpunkt und Höhe nicht mehr ungewiss und damit kalkulierbar.

Denn spielt der KSC in der Ersten Bundesliga sind 10 Prozent, in der 2. Bundesliga ein Prozentsatz von 20 der „ligaabhängigen Grundpacht B in einer jährlichen Rate zu zahlen, bis der Betrag in Höhe von 3.752.148,21 Euro (gem. Nachtrag 4 /Pachtzins der 1. Bundesliga) erreicht ist“.
Spielt die 1. Lizenzmannschaft des KSC in der 3. Liga oder darunter, sind dagegen keine Zahlungen zu leisten.

Bedienung der Besserungsscheine

Bislang sah der KSC-Pacht- und Betreibervertrag vor, dass die Besserungsscheine nach der vollständigen Rücklagenstellung aus 10% des jährlichen Gewinns der BG Stadion bedient werden. Auch hier wurde mit der Änderung der damit verbundenen Ungewissheit für die Stadt durch die vereinbarte Vorziehung der Bedingung der Besserungsscheine begegnet.
„Die BG Stadion wird nun, ein Jahr nach Übergabe des Vollumbaus beginnend, in einem Zeitraum von vier Jahren in festgelegten Raten rund die Hälfte der Besserungsscheine rückführen.
Die Raten gestalten sich wie folgt:
1. Vertragsjahr: 150.000 Euro
2. Vertragsjahr: 150.000 Euro
3. Vertragsjahr: 325.000 Euro
4. Vertragsjahr: 325.000 Euro
Es erfolgt damit eine Rückführung in Höhe von 950.000 Euro innerhalb der ersten vier Pachtjahre. Mit dieser Neufestsetzung wird erreicht, dass eine Rückführung eines Teils der Besserungsscheine tatsächlich und zeitnah stattfindet.“

Auffüllung Pachtkautionskonto

Die zweite Hälfte der Besserungsscheine wird nach Auffüllung des Pachtkautionskontos aus 10 Prozent des Gewinns aus konsolidiertem Ergebnis zwischen der BG Stadion und der KSC GmbH & Co. KGaA erfolgen. Die Zahlungen auf das Pachtkautionskonto werden ab dem fünften Vertragsjahr folgen.
Würde der KSC dauerhaft in Liga zwei spielen, würde das Kautionskonto nach 16 Vertragsjahren aufgefüllt sein.

Auch kann die BG Stadion die Sicherheit durch Stellung einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft “ durch einen deutschen Versicherer oder eine Großbank und „in diesem Fall Einbezug eines liquiden und finanzstarken Bürgen“ ersetzen oder komplettieren.

Für die Stadt bedeutet die einstimmig angenommene Änderung des Pachtvertrages eine bessere Kalkulierbarkeit und Sicherheit der Zahlungen durch den KSC und die BG Stadion.

Neue Betriebsleiterin

Ebenso einstimmig sprach sich der Gemeinderat für Caroline Streiling als neue Betriebsleiterin des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ aus. Der bisherige Betriebsleiter Werner Merkel, welcher seit Gründung des Eigenbetriebs die Betriebsleitung wahrnimmt, scheidet zum 31. Dezember 2022 aus der Stadtverwaltung Karlsruhe aus und legt in diesem Zusammenhang sein Amt als Betriebsleiter des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ nieder.