Karlsruher SC

KSC muss 39.000 Euro Strafe für Bengalische Feuer zahlen

Frankfurt (dfb). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens einiger KSC- Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre, so die Meldung des DFB.

Während des Zweitligaspiels bei Hertha BSCam 11. November 2023 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 65 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.