Karlsruher SC

KSC reicht Lizenzierungsunterlagen ein

Karlsruhe/Frankfurt (mia/ps). Der Karlsruher SC hat seine Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2017/18 bei der DFL eingereicht. Der KSC hat die Lizenz sowohl für die Zweite wie auch die Dritte Liga beantragen müssen.

Die Frist für die Abgabe der Unterlagen endete am heutigen Mittwoch. Sowie der KSC haben auch alle anderen 36 Clubs der Ersten und Zweiten Liga ihre Unterlagen abgegeben.

Die Erstentscheidungen hinsichtlich der Lizenzerteilung geht den Clubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zu.

Im Vergleich zum Vorjahr läuft das Lizenzierungsverfahren unverändert ab. Als satzungsgemäß erste Instanz überprüft die DFL GmbH im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. In diesem Schritt kann die DFL gemäß der Lizenzierungsordnung Bedingungen und/oder Auflagen erteilen.

Im Falle von Bedingungen erhält der betreffende Club die Spielberechtigung, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Saisonbeginn bestimmte Vorgaben der DFL erfüllt wurden. Bei Auflagen ist hingegen festgelegt, welche Vorgaben von dem jeweiligen Club nach dem Erhalt der Spielberechtigung während der bevorstehenden Spielzeit eingehalten werden müssen