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Gegen Wettbewerbsverzerrung: 50-Prozent-Regel greift

Karlsruhe (ps). Im Jugendbereich gilt ab dem 15. April die 50-Prozent-Regel, meldet der Badische Fußballverband (bfv) in einer Pressemeldung.

Diese besagt, dass ab dem Ostersamstag 2017 nur noch Spieler in einer unteren Mannschaft (zweite, dritte Mannschaft) einer Altersklasse eingesetzt werden dürfen, die in der oberen Mannschaft nicht mehr als die Hälfte der Punktspiele bestritten haben. Dies soll einer Wettbewerbsverzerrung am Ende der Saison vorbeugen, indem untere Mannschaften nicht mehr durch Anleihen aus oberen Mannschaften verstärkt werden können. Vergehen gegen diese Regelung müssen vom Gegner angezeigt werden.